AVM kritisiert Bundesnetzagentur wegen „Routerzwang“
Der Router-Produzent AVM kritisiert die Bundesnetzagentur für die Entscheidung, nicht eingreifen zu wollen, wenn Netzbetreiber ihren Kunden mit dem Verkauf eines Breitbandanschlusses die Verwendung eines bestimmten Routers vorschreiben, indem sie die Zugangsdaten nicht herausgeben.
Die Netzbetreiber legitimieren die Koppelung eines Internetzugangs sowie einem Router mit der Begründung, dieser sei ein Bestandteil ihres Netzes – weil etwa VoIP-Router auch als eine Art Telefonvermittlungsstelle fungieren. Die Bundesnetzagentur schloss sich der Argumentation an, im Sinne des zuständigen FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) ist nicht der Anschluss an der Wand die Schnittstelle, an der Kunden Endgeräte betreiben dürfen, sondern der Router. Dementsprechend können Netzbetreiber auch nicht dazu verpflichtet werden, die Zugangsdaten herauszugeben, um den Kunden den Tausch des Routers zu ermöglichen.
AVM kritisiert nun die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese übernehme die „willkürliche Definition der Netzbetreiber“. „Routerzwang“ und Nichtherausgabe von Kennwörtern würden eine wesentliche Änderung gegenüber der bis dato bekannten Praxis im Markt darstellen und sowohl kurz- als auch langfristig Nachteile für Verbraucher und den Markt mit sich bringen. Kurzfristig verliere der Verbraucher die Möglichkeit, ein Endgerät nach seinen Ansprüchen auswählen zu können. Damit greift AVM die Kritik der Nutzer auf, deren Beschwerden erst dazu geführt haben, dass die Bundesnetzagentur den Routerzwang geprüft hat. Langfristig führe der Routerzwang zu fehlenden Innovationen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gibt.
AVM fordert nun von der Bundesnetzagentur, das FTEG so auszulegen, dass Kunden die freie Auswahl bei Endgeräten haben. Die Netzbetreiber sollen deshalb dazu verpflichtet werden, Zugangsdaten der Kunden offenzulegen.