Microsoft muss 561 Millionen Euro Strafe zahlen
Es ist nun das eingetreten, was sich bereits im Oktober des vergangenen Jahres andeutete: Die Europäische Kommission hat Microsoft im Rahmen des Verfahrens bezüglich der monatelang nicht vorhandenen Browser-Auswahlbox bei Windows 7 zu einer Strafe in Höhe von 561 Millionen Euro verurteilt.
Als Begründung geben die Wettbewerbshüter bekannt, dass der Redmonder Konzern seiner Verpflichtung, Nutzern die „problemlose Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über einen Auswahlbildschirm zu ermöglichen“, nicht nachgekommen ist. Microsoft hatte bereits 2009 im Zuge einer Einigung mit der EU-Kommission zugesichert, Windows in den EU-Ländern grundsätzlich mit einem Menü zur Browser-Auswahl anzubieten.
Im Juli 2012 hat die EU-Kommission jedoch ein Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern aus Redmond eingeleitet. Auslöser waren Beschwerden von Konkurrenten, weil Microsoft die 2010 eingeführte Browser-Auswahl unter Windows 7 angeblich nicht mehr angeboten hat. Der Konzern räumte kurz darauf ein, dass das Auswahlfenster im Service Pack 1 für Windows 7 zwischen Februar 2011 und Juli 2012 aufgrund eines „technischen Fehlers“ nicht mehr enthalten gewesen sei.
Insgesamt seien in dem Zeitraum, in dem die Browser-Auswahl nicht funktionierte, rund 15 Millionen PC-Systeme mit dem Windows 7 SP1 ausgeliefert worden, so dass eine entsprechende Zahl von Anwendern in der EU nicht die ihnen zustehende Möglichkeit zur freien Entscheidung über die Wahl des gewünschten Browsers bekommen hatte, so die Kommission in der Begründung ihres Urteils.
Dabei sei inzwischen bewiesen, dass die Browser-Auswahl erfolgreich zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen beigetragen hat. So wurden zwischen März 2010 und November 2010 allein mehr als 84 Millionen Browser-Downloads über das entsprechende Menü in Windows durchgeführt. Abgesehen davon sei es laut der EU-Kommission das erste Mal, dass man einem Unternehmen wegen der Nichteinhaltung eines Verpflichtungsbeschlusses eine Geldstrafe auferlegen müsse.
Im aktuellen Fall wurde von den Wettbewerbshütern der Umstand berücksichtigt, dass Microsoft mit der Kommission zusammengearbeitet und Informationen für eine effiziente Untersuchung bereit gestellt hat. Dabei hätte die Strafe theoretisch deutlich höher ausfallen können: Verstößt ein Unternehmen gegen eine Verpflichtung, die für verbindlich erklärt wurde, kann eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Jahresgesamtumsatzes verhängt werden.
Für Microsoft ist es indes nicht die erste von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe, bereits in der Vergangenheit musste der Redmonder Konzern wegen Verstößen gegen EU-Richtlinien zahlen. Grundsätzlich drehen sich die Auseinandersetzungen um den Vorwurf, Microsoft nutze seine marktbeherrschende Stellung aus – neben dem Streit um die Browser-Auswahl wurden Verfahren unter anderem wegen einer mangelhaften Offenlegung von Schnittstellen sowie dem einst noch direkt in das Betriebssystem integrierten Media Player geführt. So haben sich die Strafzahlungen im Laufe der Jahre auf weit über eine Milliarde Euro summiert.