Motorolas Push-Mail-Klage gegen Apple ausgesetzt
Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe per Pressemitteilung bekannt gibt, wurde das Berufungsverfahren im Patentstreit zwischen Apple und Motorola über eine Push-Technik für E-Mail ausgesetzt, bis das Bundespatentgericht über die Nichtigkeitsklage der iPhone-Erfinder gegen das betroffene Patent entschieden hat.
In dem besagten Rechtsstreit geht es um das von Motorola gehaltene europäische Patent EP0847654B1 mit dem Titel „Verfahren und Vorrichtung für die Statussynchronisation einer Gruppe von Funkempfängern“, welches eine ursprünglich für Pager entwickelte Technik beschreibt, mit der verschiedene über ein Funknetz verbundene Geräte auf einem Stand gehalten werden können. Im Februar 2012 stellte das Landgericht Mannheim diesbezüglich einen Verstoß gegen das besagt Schutzrecht seitens Apple fest, sodass Motorola gegen den Konzern aus Cupertino eine permanente Verfügung erwirken konnte.
Daraufhin deaktivierte Apple hierzulande vorerst die Push-Mail-Funktion im mobilen Betriebssystem iOS für die hauseigenen Dienste iCloud und Mobile Me sowie zu einem späteren Zeitpunkt auch für die vom iOS-Betriebssystem unterstützten Angebote der anderen Unternehmen Yahoo!, AOL, QQ und NetEase. Auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wurde Apple bisher nicht gestattet, die Push-Mail-Funktion bis zu einer endgültigen Entscheidung wieder zu aktivieren.
Diese Entscheidung könnte nun das Bundespatentgericht in München treffen, bei welchem neben den iPhone-Erfindern auch das Softwareunternehmen Microsoft die Gültigkeit des Patents in Frage gestellt hat. Aufgrund dessen setzte das Landgericht Mannheim in der vergangenen Woche ein von Motorola angestrengtes Patentverfahren gegen den Redmonder Konzern aus, weil es Zweifel an der Gültigkeit des fraglichen Schutzrechts EP0847654B1 hat. Auch hier will das Gericht abwarten, wie das Bundespatentgericht zu einer separaten Klage von Microsoft entscheidet, die zum Ziel hat, den für Deutschland gültigen Teil des Patents annullieren zu lassen.
Die einstweilige Verfügung wird durch die Aussetzung der Klage, der laut Oberlandesgericht Karlsruhe beide Parteien zugestimmt haben, jedoch nicht automatisch aufgehoben. Apple habe im Rahmen des Berufungsverfahrens im März 2012 erfolglos versucht, die Verfügung aufheben zu lassen, zitiert Computerworld die Gerichtssprecherin Christiane Oehler. Seitdem habe das Unternehmen keinen neuen Versuch mehr gestartet. Es könne aber jederzeit einen neuen Antrag einreichen, fügt die Gerichtssprecherin hinzu.
Der bekannte Patentbeobachter Florian Müller räumt Apple bei einem neuen Aufhebungsantrag im Bezug auf die einstweilige Verfügung große Erfolgsaussichten ein, da das Gericht in diesem Fall „während einer Anhörung starke Zweifel an der Gültigkeit des Patents geäußert“ hat.