Bundesrat schickt Anti-Abmahn-Gesetz in die zweite Runde
Der Bundesrat hat dem Gesetz gegen „unseriöse Geschäftspraktiken“, das auch dem Abmahnunwesen ein Riegel vorschieben soll, die Zustimmung verweigert. Das Gesetz soll präzisiert und verschärft werden, indem etwa die Kosten für die erste Abmahnung halbiert werden. Nun ist der Vermittlungsausschuss gefragt.
Gemäß der Bundesratsentscheidung (PDF-Datei) soll der Streitwert für erste Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von 1.000 Euro auf 500 Euro gesenkt werden, womit sich die Kosten für die Abmahnung von 155,30 Euro auf 70,20 Euro reduzieren. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, dass der urheberrechtliche Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Providern sich wirklich nur auf „Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß beschränkt“. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs fällt jeder urheberrechtlich geschützter Titel, der von Nutzern auf Tauschbörsen illegal bereitgestellt wird, unter die Kategorie „gewerbliches Ausmaß“, auch wenn die Nutzer die Titel nur zum privaten Gebrauch getauscht haben.
Darüber hinaus soll die freie Gerichtswahl bei urheberrechtlichen Verfahren eingeschränkt werden, sofern sich diese gegen Privatpersonen richten. Bislang konnten Rechteinhaber sich praktisch das Gericht aussuchen, bei dem die Klage erhoben wurde. Dementsprechend wählten diese oftmals Gerichte, die zu einer strikten Rechtsprechung im Sinne der Rechteinhaber tendierten.
Dass die Oppositionsparteien SPD, Grüne und die Linke ihre Mehrheit im Bundesrat nutzen, wirkt angesichts der jüngsten Abstimmungen über die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft und dem Leistungsschutzrecht überraschend, entspricht letzten Endes aber der jüngsten Kritik der Opposition an dem Gesetz. Interessant wird nun, wie die Bundesregierung mit dieser Vorlage umgeht. Das FDP geführte Bundesjustizministerium hatte ohnehin die Absicht, den Streitwert auf 500 Euro zu beschränken, scheiterte damit aber am Widerstand von CDU/CSU.
Bei dem aktuellen Gesetz handelt es sich zudem um einen äußerst wackeligen Kompromiss, auf den sich die Bundesregierung erst nach einem deftigen Streit einigen konnte. Insbesondere Kulturstaatssekretär Bernd Neumann (CDU) ging der Entwurf nicht weit genug. Unterstützt wurde er dabei von Verbänden der Kreativwirtschaft, die das Gesetz als eine „weitere Bagatellisierung von Rechtsverletzungen im Internet“ interpretierten. Unzufrieden waren allerdings auch Verbraucherschützer-Verbände, die eine vage formulierte Klausel kritisierten, nach der die Deckelung nicht gelte, wenn diese „nach den besonderen Umständen des Einzelfalles sowie der Anzahl oder der Schwere der Rechtsverletzungen unbillig“ sei. Das schaffe keine Rechtssicherheit, sondern erzwinge eine Klarstellung von Gerichten.