Leistungsschutzrecht tritt im August in Kraft

Andreas Frischholz
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Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse tritt am 1. August dieses Jahres in Kraft, das geht aus einer Meldung im Bundesgesetzblatt hervor. Nach wie vor ist aber offen, was das Gesetz in der Praxis bewirkt, das Presseverlage an den Einkünften von kommerziellen Suchmaschinen wie Google beteiligen soll.

Aufgrund der vagen und widersprüchlichen Formulierungen im Gesetzestext ist unklar, ob Suchmaschinen – und allen voran Google – überhaupt von dem Gesetz betroffen sind. Ebenso offen ist, wie es um soziale Netzwerke bestellt ist, auch wenn diese eigentlich nicht von dem Gesetz betroffen sein sollten. Entscheidend wird hierbei sein, wie viele Verlage in welchem Ausmaß von dem Recht Gebrauch machen.

So schreibt der IT-Anwalt Thomas Stadler, der den Juristen-Blog Internet-Law betreibt, dass in nächster Zeit noch mit einigen rechtswissenschaftlichen Aufsätzen zu rechnen ist, die sich mit der Auslegung des Gesetzes befassen. Letzten Endes werden aber Gerichte das letzte Wort haben.

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