Internationale Bedenken gegen Google Glass
Nachdem erst kürzlich der US-Kongress besorgt Auskunft über den Schutz der Privatsphäre bei Googles Larry Page einforderte, bekam dieser nun erneut Post: Dieses Mal von internationalen Datenschützern, die ebenfalls ihre Fragen und Bedenken in einem offenen Brief zu Papier brachten.
Der offene Brief an Googles CEO Larry Page fordert das Unternehmen auf, aktiv und von sich aus in einen Dialog über Google Glass mit den Datenschützern zu treten und die Implikationen von Googles Datenbrille, die im nächsten Jahr auf den Markt kommen soll, in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre zu diskutieren. Die Unterzeichner bemängeln, der größte Teil ihres derzeitigen Wissensstandes stamme aus den Medien und sei zum Teil spekulativ.
Die Fragen der Datenschutzbeauftragten drehen sich um die Sammlung von Daten durch das Gerät und den weiteren Verbleib und die Verwendung dieser Daten durch Google und Dritte wie beispielsweise App-Entwickler. Ein weiterer wichtiger Punkt, der Besorgnis erregt, ist wie im Brief der US-Kongressabgeordneten die Gesichtserkennung. Obwohl Google zugesagt hat, für die kommerzielle Version der Brille ab dem nächsten Jahr vorerst keine Apps zuzulassen, die Gesichtserkennung beinhalten, gibt es solche Apps bereits jetzt in der Entwicklungsphase. Auch andere Hersteller arbeiten an ähnlichen Geräten für Augmented Reality. Die Verfasser des Briefs wünschen sich von Google hier eine Vorreiterrolle bei der Ausgestaltung des Regelwerks zum Schutz der Privatsphäre.
Ferner wünschen sich die Unterzeichner, dass Google den Datenschützern Testexemplare der Datenbrille zur Verfügung stellen möge, sodass die jeweiligen Experten sich ein reales Bild von der Situation machen können. Der Brief, der auf Initiative der kanadischen Datenschutzbehörde entstand, wurde unter anderem von Kollegen aus Australien, Neuseeland, Mexiko, Israel, der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Für Deutschland unterzeichnete der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, für die Europäische Union leistete der Niederländer Jacob Kohnstamm die Unterschrift. Er ist Vorsitzender der Artikel 29 Datenschutzgruppe.