Landgericht kippt AGB des Samsung-App-Stores
Im August 2012 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) die Konzerne Apple, Google, Samsung, Nokia und Microsoft für ihre – in den Augen der Verbraucherschützer – unrechtmäßigen AGB in den jeweiligen App Stores abgemahnt. Im Fall von Samsung hat das Landgericht Frankfurt am Main nun ein Urteil gefällt.
Das Gericht erklärte dabei zwölf von Samsung verwendete Vertragsklauseln, unter anderem zu Haftungsfragen und Werbung, für unwirksam. Ursprünglich hatte der vzbv 19 Klauseln in einer Abmahnung beanstandet. In Bezug auf sechs Bedingungen lenkte das Unternehmen vorab ein und gab Unterlassungserklärungen ab. Zwölf Klauseln kassierte das Landgericht jetzt und bestätigte die Rechtsauffassung des vzbv – nur eine hielt einer Überprüfung nach lokaler Rechtsprechung am Ende Stand.
Beanstandet wurden vom Bundesverband der Verbraucherzentrale u.a. Klauseln, die die Haftung von Samsung im Fall von Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App ausschlossen, die maximale Haftungssumme auf den Preis der App beschränkten (und damit auf „keine Haftung“ bei kostenlosen Apps) oder die Weitergabe der persönlichen Daten zu Werbezwecken gestatteten – ohne weitere Informationen über die genaue Verwendung preiszugeben.
Die Gerichtsverfahren gegen Apple und Google laufen noch, mit Microsoft und Nokia konnte sich der vzbv über Unterlassungserklärungen und damit der Änderung der monierten Klauseln außergerichtlich einigen.