Regierung schreitet nicht gegen „Routerzwang“ ein
Die Bundesregierung sieht vorerst keine Veranlassung, in den Konflikt der Internet-Provider mit Router-Herstellern und Endkunden einzugreifen, der unter dem Begriff „Routerzwang“ seit Monaten für Schlagzeilen sorgt.
Das teilte die Regierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Der Linken im Bundestag mit. „Die Bundesnetzagentur steht derzeit noch in Gesprächen mit den betroffenen Netzbetreibern und Routerherstellern“, heißt es lediglich.
„Routerzwang“ bezeichnet die fortschreitende Praxis der Netzanbieter, Kunden einen fest vorgeschriebenen Router für den Anschluss zu überlassen, der nicht ohne Weiteres gegen ein Alternativmodell getauscht werden kann, weil elementare Zugangsdaten im Gerät gespeichert und vom Anbieter nicht preisgegeben werden. Kunden sehen in diesem Vorgehen einen Einschnitt in ihre Wahlfreiheit, zumal Standardrouter der Netzanbieter oftmals Funktionen aktueller Drittanbietergeräte vermissen lassen. Router-Hersteller wie AVM haben wiederholt scharfe Kritik an diesem Vorgehen geübt. Für die Netzbetreiber lohnt sich die Vorgabe spezifischer Geräte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kundenanfragen im Problemfall zielgerichtet und mit bekannten technischen Mitteln wie der Fernwartung angegangen werden können.
Rückenwind bekam das Vorgehen der Netzanbieter durch ein Schreiben der Bundesnetzagentur, die auf die Beschwerde eines Kunden zu Protokoll gab, in diesem Fall nicht einzuschreiten, da der vom Anbieter bereitgestellte Router kein Endgerät sondern noch Bestandteil des Netzes sei – eine freie Wahl stünde dem Nutzer nach § 11 Absatz 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen somit nicht zu.
Die Bundesregierung hat diese Einschätzung der Bundesnetzagentur in ihrer Antwort an Die Linke nun bekräftigt. Bei klassischen Routern sei eine Vorgabe zwar unzulässig, bei den immer häufiger verwendeten Integrated Access Devices (IAD), die Dienste wie VoIP oder TV ermöglichen, gehe allerdings die „klare Trennung zwischen Netzabschlusspunkt und Telekommunikationsendeinrichtung verloren“.
Eine Wettbewerbsverzerrung kann die Bundesregierung insofern nicht erkennen, als dass „der Anschluss von handelsüblichen Endgeräten an derartigen Boxen oder auch getrennt davon als eigenständiges ADSL-Gerät ohne Weiteres möglich“ ist, auch wenn einzelne Dienste daraufhin nicht mehr funktionieren sollten. Während Vodafone, die Deutsche Telekom oder 1&1 (auf Anfrage) alle erforderlichen Zugangsdaten herausgeben, beschränkt O2 die Auskunft auf den Internetzugang – VoIP-Daten behält das Unternehmen für sich. Kommt ein separater Router zum Einsatz, ist dieser Dienst somit nicht mehr einsetzbar.