Rösler plant Verordnung gegen Telekom-Drosselung
Sollte die Telekom mit den Drosselplänen gegen die Netzneutralität verstoßen, will Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) offenbar per Verordnung eingreifen, berichtet der Spiegel. Aktuell ist so eine Verordnung die einzige rechtliche Handhabe der Bundesregierung, bei Verstößen gegen die Netzneutralität einzuschreiten.
Das Wirtschaftsministerium soll intern bereits einen neunseitigen Verordnungsentwurf erarbeitet haben, demzufolge „Netzbetreiber eigene Inhalte oder Anwendungen von bestimmten Drittanbietern (gegen Entgelt) grundsätzlich nicht bevorzugt übermitteln“ dürfen. Alle Internetdienste sollen gleich behandelt werden, keiner darf diskriminiert werden. Die Verordnung entspricht der Ankündigung von Rösler, die Netzneutralität nicht per Gesetz zu verankern, sondern mit diesem Instrument gegen mögliche Verstöße von Netzbetreibern vorzugehen.
Das gilt auch für den IPTV-Dienst Entertain, bei dem die Telekom bereits von den ursprünglichen Plänen abgerückt ist und gegenüber der Bundesnetzagentur Zugeständnisse gemacht hat. Die Regulierungsbehörde prüft derzeit, ob die Drosselpläne der Telekom gegen die Netzneutralität verstoßen. Ausgehend von dem Ergebnis dieser Untersuchung will Rösler seine Entscheidung fällen. Offen ist nun, wie sich die Verordnung mit den geplanten Managed Services der Telekom vereinbaren lässt. Dasselbe gilt für die im Mobil-Segment bestehende Kooperation mit Spotify. In diesem Bereich bietet die Telekom bereits Tarife mit begrenzten Volumen an, von denen der Musik-Streaming-Dienst nicht betroffen ist.
„Wir kennen den Entwurf nicht, verfolgen das Ganze aber mit großem Interesse“, sagte ein Sprecher der Telekom, die in der letzten Woche versucht hat, die Wogen zu glätten. Die reduzierte Geschwindigkeit erhöhte das Unternehmen von von 384 kbit/s auf 2 Mbit/s, außerdem kündigte die Deutsche Telekom an, dass auch die Volumengrenzen noch nicht abschließend geklärt seien.