Verlage wollen Google über EU-Verfahren packen

Andreas Frischholz
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Die europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger klinken sich nun in das Verfahren der EU-Kommission gegen Google ein. Das Ziel ist offenbar, über den Umweg des EU-Verfahrens doch noch die ursprünglich mit dem Leistungsschutzrecht verbundenen Ansprüche in der Praxis umzusetzen.

In dem Verfahren soll die EU-Kommission keine Vorschläge von Google akzeptieren, die nicht den Mindestanforderungen der europäischen Presseverleger genügen, heißt es in einer Stellungnahme des Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Die EU-Kommission wirft Google vor, der Branchenprimus bevorzuge in den Ergebnislisten der Suchmaschine sowohl eigene Dienste als auch die von Partnern. Google hat der EU-Kommission zwar Zugeständnisse gemacht, diese gehen aber noch nicht weit genug.

Nun erklärt VDZ-Präsident Hubert Burda: „Wenn Google nicht umgehend grundlegend verbesserte Vorschläge präsentiert, rufen wir die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente zu nutzen.“ Google müsse garantieren, alle Webseiten unter denselben Bedingungen zu indexieren, bewerten und darzustellen. Dass Google die Inhalte von Dritten – wie etwa Textausschnitte von den Webseiten der Medien – nur in dem Ausmaß nutzen soll, wie es „für die Navigation in der allgemeinen Google-Suche wirklich unerlässlich ist“, entspricht dabei der altbekannten Argumentation der Presseverleger. Aktuell würden die Vorschläge von Google den Presseverlagen keine ausreichende Möglichkeit bieten, etwa in Google News die Darstellung ihrer Inhalte zu beeinflussen.

Verärgert sind die Presseverleger vor allem über die jüngste Ankündigung von Google. Bevor Artikel in Google News eingebunden werden, müssen die Verlage zukünftig in einer Erklärung bestätigen, dass Google ihre Inhalte unentgeltlich aufnehmen darf. Solche Maßnahmen sollen von der EU-Kommission unterbunden werden. Web-Angebote dürften weder direkt noch indirekt bestraft werden, wenn diese gegenüber Google „die Nutzung ihrer Inhalte einschränken“, heißt es von Seiten der Presseverleger. Angesichts der von Google vorgelegten Erklärung besteht allerdings keine große Wahl, zu viele Nutzer strömen über Google News auf die die Web-Angebote der Verlage, sodass diese nicht auf den Dienst verzichten können.

Die europäischen Wettbewerbshüter haben Google ohnehin im Auge, bedingt durch die dominante Position im Suchmaschinengeschäft mit einem Marktanteil von über 90 Prozent. Dieser könnte Google im Hinblick auf das Kartellrecht zum Verhängnis werden. „Der Einfluss von Google ist zu groß geworden, als dass die Ergebnisse einfach nach dem Gutdünken des Unternehmens ausfallen dürfen“, erklärte der IT- und Medienrechtler Fritz Pieper in einem Beitrag auf Juristen-Plattform Telemedicus.

Allerdings heißt das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass die Presseverleger deswegen Google diktieren können, wie der Suchmaschinenbetreiber die Inhalte der Verlage in der Suche darzustellen hat. Die inhaltlichen Widersprüche hat der Jurist für IT- und Medienrecht Adrian Schneider im Interview mit ComputerBase ausführlich beschrieben.

Letztlich entsprechen die Forderungen ziemlich genau den Vorstellungen, die von den Presseverlegern mit dem Leistungsschutzrecht verknüpft wurden – und zu einem konfusen Gesetz geführt haben, bei dem die Konsequenzen noch nicht absehbar sind, wenn es am 1. August in Kraft tritt.

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