Streit um Urheberrecht auf Playlisten geht vor Gericht
Ein Urheberrechtsprozess der etwas besonderes Art bahnt sich zur Zeit im vereinigten Königreich an. Dort hat die Unternehmensgruppe Ministry Of Sound den Musik-Streaming-Dienst Spotify verklagt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob in Großbritannien Playlisten ebenfalls vom Urheberrecht gedeckt sind.
Ministry Of Sounds, ein Betreiber von diversen Nachtclubs sowie einem eigenen Musiklabel, veröffentlicht über letzteres auch eigene Musik-Zusammenstellungen. Diese beinhalten nicht nur Musik des eigenen Labels, sondern auch Musikstücke anderer Plattenfirmen.
Der Streaming-Dienst Spotify bietet seinen Nutzern die Möglichkeit zur Erstellung eigener Playlisten an, welche, wenn nicht als „privat“ gekennzeichnet, auch anderen Nutzern zur Verfügung stehen. Immer wieder tauchten so in der jüngsten Vergangenheit Playlisten auf, welche dieselben Stücke in derselben Reihenfolge wie auf den eigenen Ministry-Of-Sound-Zusammenstellungen beinhalteten und welche von Spotify-Nutzern nachgebildet wurden. Nicht selten tauchten in deren Bezeichnungen der Name des Labels auf.
Zwar gibt Ministry Of Sound an, nicht alle Urheberrechte an den darin aufgeführten Stücken zu besitzen, ist jedoch der Meinung, dass die Playlisten als solches unter das Urheberrecht fallen und somit geschützt seien. Da Spotify diese Auffassung jedoch nicht vertritt, zahlte das Unternehmen weder Lizenzgebühren für die aufgeführten Playlisten noch kam es der Aufforderungen zur Löschung solcher Listen bis zurück ins Jahr 2012 nach.
Laut Medienberichten will sich Ministry Of Sound jedoch nicht mit der Löschung der Abspiellisten, welche den Namen des Unternehmens führen, zufriedengeben. Der Kurator verlangt von Spotify die Entfernung aller Spiellisten, bei welchen dieselben Stücke in derselben Reihenfolge abgespielt werden sollen. Darüber hinaus wird eine Schadensersatzzahlung eingefordert. Spotify lehnt sowohl diese als auch eine Stellungnahme zur Klage ab.
Zur Erörterung ist die Feststellung entscheidend, ob derartige Zusammenstellungen von Musikstücken in einer bestimmten Reihenfolge als Werk eines Kurators anerkannt werden. Die EU-weite Richtlinie 96/9/EG spricht unter anderem von einem Urheberschutz für Datenbankwerke. So wurde 2010 den Spielplänen der Englischen und Schottischen Fußball-Liga ein solcher Schutz zugestanden, auch wenn dieser in einem Berufungsverfahren im November letzten Jahres wieder aberkannt wurde.
Es stellt sich somit die Frage, ob diese Richtlinie auf Musik-Zusammenstellungen Anwendung findet. Bei Listen, welche den Namen Ministry Of Sound im Titel tragen, könnten zudem namens- und markenrechtliche Belange eine Rolle spielen.