US-Patentamt erklärt „Steve-Jobs“-Patent wieder für gültig
Die US-amerikanische Patentbehörde (USPTO) hat die Überprüfung des bekannten „Steve-Jobs“-Patents mit der Nummer 7,479,949 abgeschlossen und es für gültig erklärt. Damit revidiert die Behörde ihre vorläufige Entscheidung vom Dezember 2012, in der das Schutzrecht für ungültig erklärt wurde.
Eine Begründung für die nun bekannt gewordene Entscheidung vom 4. September dieses Jahres geht aus dem Dokument des U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) nicht hervor. Das Schutzrecht beschreibt unter dem Titel „Touchscreen-Gerät, Methode und grafische Benutzeroberfläche, um Eingaben durch die Anwendung von Heuristik zu bestimmen“ mehrere Konzepte, wie die Bedienung von Touchscreen-Geräten funktioniert.
Beispielsweise erklärt Apple in dem betroffenen Patent, wie Nutzer am Bildschirm scrollen, durch Bilder blättern oder etwa mit den bekannten Fingergesten hineinzoomen. Als „Steve-Jobs“-Patent wurde es von Apples eigenen Anwälten bezeichnet, da der Apple-Mitgründer als erster von insgesamt 24 Erfindern aufgeführt wird.
Apple setzte das Patent in einem Verfahren gegen den seit August 2011 zu Google gehörenden Mobilfunkhersteller Motorola Mobility ein. Dieses wurde vom Richter Richard A. Posner jedoch im Juni 2012 wegen fehlender Informationen seitens Apple in vollem Umfang abgewiesen. Aufgrund der jetzigen Entscheidung dürfte das Verfahren laut Patentbeobachter Florian Müller allerdings an das bisher zuständige Gericht im US-Bundesstaat Illinois zurückverwiesen werden.
Eine Rolle spielte das Schutzrecht mit wechselndem Erfolg auch in Apples Patentverfahren gegen HTC und Samsung. Unter anderem wegen der Verletzung dieses Patents hatte Apple bei der Internationalen Handelskommission der USA (USITC) ein Importverbot für Samsung-Geräte durchgesetzt, das vor wenigen Tagen wirksam wurde. Allerdings stellt dies für Samsung nur einen symbolischen Rückschlag dar, da die betroffenen Geräte wie das Continuum SCH-1400 auf dem Markt keine Rolle mehr spielen.