Abmahnanwalt: „Sicht der Regierung irrelevant“
Die Diskussion um die rechtliche Einschätzung von Streaming-Angeboten bleibt kontrovers. Nachdem die Bundesregierung derlei Dienste grundsätzlich für legal erklärt hatte, äußerte sich nun einer der für die Red-Tube-Abmahnungen zuständigen Anwälte.
Gegenüber der Hamburger Morgenpost erklärte Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann + Collegen, dass die Einschätzung der Bundesregierung keine Relevanz habe: „Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat“, sagte Urmann. Die eigentliche Entscheidung werde auf die europäische Ebene abgeschoben.
Tatsächlich bleibt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linkspartei in der konkreten juristischen Dimension diffus. Ob es sich beim Nutzen von Streaming-Angeboten um eine Vervielfältigung handelt, die Rechte von Urhebern verletzen kann und damit für Abmahnungen in Frage kommt, müsse letztlich der Europäischen Gerichtshof (EuGH) entscheiden, heißt es in der Antwort.
„Die Regierung sollte ein neues Gesetz einbringen, dann hätten wir eine juristische Grundlage“, kommentiert Urmann die Einschätzung der Bundesregierung. So ändere sich nichts, weswegen die Antwort keinerlei Rolle für die Arbeit der Kanzlei spiele.
Ein möglicherweise anstehendes Verfahren gegen seine Kanzlei sieht Urmann gelassen. Die Staatsanwaltschaft prüfe derzeit, ob überhaupt ermittelt werden müsse. Berufsgenossen sehen dies allerdings anders. So prognostiziert zum Beispiel der Rechtsanwalt Daniel Nierenz: „Ich gehe davon aus, dass die verantwortlichen Anwälte strafrechtlich verurteilt werden und danach wenigstens für einige Jahre nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten dürfen.“