CSU-Politiker will Online-Wahlen schon 2018
Bei der bayrischen Landtagswahl im Jahr 2018 sollen die Bürger neben Wahlkabine und Briefwahl auch via Internet wählen können, fordert der bayrische Finanzminister Markus Söder (CSU) im Interview mit der Welt. Bislang scheiterten schon herkömmliche Wahlcomputer an Sicherheitsbedenken und technischen Fallstricken.
Söder gibt sich aber zuversichtlich, obwohl er Online-Wahlen selbst noch als „Zukunftsmusik“ bezeichnet: „Wenn Online-Banking möglich ist, kann auch Online-Voting machbar sein.“ Und mit einer elektronischen Signatur habe man dieselben Kontrollmöglichkeiten wie bei einer normalen Briefwahl. Zumal ähnliche Sicherheitsmechanismen bereits bei der elektronischen Steuererklärung im Einsatz sind. „Dann wäre es doch geradezu anachronistisch, Online-Voting auszuschließen“, so Söder.
Zudem bleibe es jedem überlassen, ob er seine Stimme direkt in der Wahlkabine abgibt oder das Online-Wahlsystem nutzt. Für Söder sind die Online-Wahlen allerdings mehr als eine „elektronische Briefwahl“. Er erhofft sich einen positiven Effekt auf die Wahlbeteiligung und einen vereinfachten Ablauf von Volksbefragungen: „Wenn die Möglichkeit besteht, von zu Hause aus mitzuentscheiden, wird die Volksbefragung noch attraktiver.“
Allerdings: Die Stimmabgabe sicher zu übermitteln, ist nur ein kritischer Punkt bei Online-Wahlsystemen. Weitere Probleme bestehen beim Auszählen der Stimmen und der Nachprüfbarkeit der Ergebnisse. In einem Urteil über den Einsatz von Wahlcomputern (2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07) stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an die „Wahlgeräte, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln“. Die Anforderungen sind so hoch, dass etwa der Chaos Computer Club schon bei reinen Wahlcomputern zweifelt, ob diese sich in der Praxis überhaupt erfüllen lassen – und Wahlcomputer sind im Vergleich zu Online-Wahlen noch relativ simpel.
So muss etwa gewährleistet werden, dass „wesentliche Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.“ Während sich das herkömmliche Wahlverfahren mit Stimmzetteln relativ einfach nachvollziehen lässt und dementsprechend Manipulationen oder Wahlfälschungen erschwert, sind Fehler bei Online-Wahlen nur schwer zu erkennen – unabhängig davon, ob diese durch „Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software“ entstehen, so das Bundesverfassungsgericht.
Bislang gibt es nur vage Angaben, wie Online-Wahlen technisch umgesetzt werden sollen. Um diese zumindest für Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen in Bayern zu ermöglichen, soll die Abstimmung über eine besonders gesicherte Bürgercloud erfolgen, bei der sich Bürger durch den elektronischen Personalausweis legitimieren, berichtet heise online. Das komplette Verfahren soll zur CeBIT 2014 vorgestellt werden.