NSA-Affäre beschäftigt US-Bundesgerichte
In den letzten Wochen haben zwei Bundesrichter in den USA die Rechtmäßigkeit der flächendeckenden Telefonüberwachung in den USA durch die NSA völlig unterschiedlich bewertet. Gegen eines der Urteile hat die Regierung jetzt Berufung eingelegt. Vermutlich wird im Endeffekt der Oberste Gerichtshof hier Recht sprechen müssen.
Am 16. Dezember hatte Richter Richard J. Leon am US-Bundesgericht in Washington DC die flächendeckende prophylaktische Telefondatensammlung der NSA innerhalb der USA für höchstwahrscheinlich verfassungswidrig erklärt. Mit starken Worten untermauerte Leon seinen Richterspruch. So habe die Sammelwut der Behörde mittlerweile fast „Orwellsche Ausmaße“ angenommen, ohne dass es auch nur einen Beweis für die Behauptung gebe, dadurch seien Terroranschläge verhindert worden.
Am 27. Dezember kam Bundesrichter William Pauley in New York zu einem gegenteiligen Richterspruch. Er erklärte die milliardenfache Datensammlung für rechtens und verfassungskonform und wies die Klage der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) ab. In der 53-seitigen Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Pauley die Datensammlung sämtlicher Telefongespräche in den USA deshalb für rechtens, da sie ein Gegenschlag gegen das Terrornetzwerk Al Kaida sei. Somit sei sie auch mit dem vierten Verfassungszusatz zur US-Verfassung konform, der unter anderem vor unverhältnismäßigen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen schützen soll. Dieser Schutz könne nicht absolut sein, so Richter Pauley. Er stellte sich auch hinter die Auffassung der Regierung, dass eine flächendeckende Telefonüberwachung vor den Anschlägen vom 11. September 2001 eine bessere Chance geboten hätte, diese zu verhindern. Nur mit den gesamten verfügbaren Daten sei es möglich, Kontakte zwischen Verdächtigen zu finden und zu verfolgen.
Weiter führte der Richter aus, Ziele dieser Überwachung hätten kein Einspruchrecht gegen die Überwachung, da der Kongress nicht vorgesehen habe, dass die Ziele überhaupt jemals Kenntnis dieses Programms erlangen. Allein die Tatsache, das ein ungesetzlich handelnder Edward Snowden unberechtigterweise Staatsgeheimnisse verrate, könne unmöglich Anlass geben, an der Zielsetzung des Gesetzes, dass die Sammlung erlaubt, etwas zu ändern.
Die ACLU will gegen das Urteil in Berufung gehen. Jameel Jaffer, einer der Juristen bei ACLU erklärte, die Organisation sei extrem enttäuscht, wie leichtfertig hier konstitutionelle Rechte staatlichen Interessen unterstellt würden.
Berufung hat die Regierung im Fall des Richterspruchs vom Richter Richard J. Leon am US-Bundesgericht in Washington DC am vergangenen Freitag (PDF) bereits eingelegt und behauptet weiterhin, entgegen Richter Leons Auffassung seien sehr wohl Terroranschläge durch die flächendeckende Sammlung der Telefondaten verhindert worden.
Am vergangenen Freitag hat der geheime Gerichtshof FISC zum mittlerweile 36. Mal die Datensammlung erlaubt. Eine Überprüfung des Beschlusses nimmt der FISC alle 90 Tage vor. Die Genehmigung berechtigt die Behörden zum Speichern der angerufenen Nummern und der jeweiligen Gesprächsdauer aller Telefongespräche auf US-amerikanischem Boden.