Telekom wird LTE für Zuhause weiter drosseln

Maria
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Bis zum 15. Januar konnte sich die Telekom zur Klärung der DSL-Ersatztarife auf Basis von LTE mit der Verbraucherzentrale Sachsen in Verbindung setzen, um eine Klage abzuwenden. Dies hat die Telekom getan, eine Klage ist vom Tisch. Kunden erhalten mehr Inklusivvolumen und ein alternativer Tarif steht in Aussicht.

Bisher wurden die Kunden nicht ausreichend informiert, wenn es um die Vertragsgestaltung der LTE-Tarife ging. Dabei handelt es sich bei dem Markt für LTE-Tarife als Ersatz von Festnetz-DSL um eine sehr übersichtliche Anzahl an Bewerbern und somit um viel Marktmacht: die Telekom und Vodafone teilen sich die zukünftige Klientel im vorrangig ländlichen Raum auf.

So hat die Verbraucherzentrale Sachsen ein Abmahnverfahren eingeleitet, welches am 15. Januar zu Verhandlungen mit der Telekom führte: „In diesem Gespräch haben wir sehr deutlich gemacht, dass es uns um eine verbesserte Versorgung der Nutzer geht, die auf die Versorgung mit Internet via Funk angewiesen sind und zum Angebot der Telekom oft keine Alternativen haben“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

In den „Call & Surf Comfort via Funk“-Verträgen haben Verbraucher ab Januar 2014 die Möglichkeit, sich pro Monat dreimal jeweils 10 GB schnelles Internet kostenfrei hinzu zu buchen. Zudem gibt es mehr Transparenz: ob die Verbraucher die Zubuchoption überhaupt annehmen, wird die Telekom im März 2014 in der Veröffentlichung des Nutzungsverhalten in den LTE-Bestandsverträgen zeigen. Die Telekom hält sich jedoch offen, ob es bei drei Zubuchungen bleiben wird oder ob noch eine Anpassung stattfindet.

Darüber hinaus wird die Telekom „einen speziellen Tarif entwickeln, der ein deutlich höheres Inklusivvolumen, dafür aber eine geringere Maximalgeschwindigkeit enthält“. Auf diesem Wege will der Konzern ein weiteres Angebot schaffen, „das für die Telekom wirtschaftlich und technisch zu realisieren ist“. Mit Details hält sich die Telekom allerdings noch zurück.

Schon im November hatte die Verbraucherzentrale Sachsen wichtige Verbesserungen erreicht: So wurde deutlicher dargestellt, dass nach Aufbrauchen des Volumens des jeweiligen Monatstarifs die schnelle Geschwindigkeit des Internets auf nur noch 384 kbit/s fällt, dies war vor der Abmahnung nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Nachdem das schnelle Internet aufgebraucht wurde, kann der Verbraucher nur durch Hinzubuchung von mehr Internetvolumen Abhilfe schaffen.

Somit muss sich der Verbraucher auch weiterhin mit der Drosselung auf Zeitlupentempo gefasst machen. Nun sei der Gesetzgeber an der Reihe, für den Verbraucher einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, welche eine Grundversorgung mit Internet garantiert, erklären die Verbraucherschützer zum Abschluss dieser Auseinandersetzung.

Wie Vodafone auf die Anpassungen der Telekom bei den vergleichbaren „LTE Zuhause“-Tarifen reagieren wird, bleibt abzuwarten.

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