US-Gericht kippt Regelungen zur Netzneutralität

Andreas Frischholz
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In den USA hat der Telekommunikationskonzern Verizon einen Erfolg im Kampf um die Netzneutralität erzielt. Ein US-Berufungsgericht in Washington hat Auflagen einkassiert, die den Breitband-Netzbetreibern untersagt haben, den Traffic von einzelnen Internetdiensten zu blockieren oder „unangemessen“ zu benachteiligen.

Diese Auflagen waren Teil der „Open Internet Order“, die im Jahr 2010 von der US-Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC) verabschiedet wurde – gegen den Widerstand der Breitband-Netzbetreiber. Diese bezeichnen Auflagen zur Netzneutralität als unrechtmäßigen Eingriff in den Markt und 2011 hatte Verizon die Klage eingereicht.

Nun haben sich die Richter in Washington der Ansicht von Verizon angeschlossen. Demnach überschreitet die FCC mit den Netzneutralitätsvorgaben für Breitband-Netzbetreiber den eigenen Kompetenzrahmen. Die „Open Internet Order“ bleibt aber im Kern bestehen. Zudem heißt es in dem Urteil, dass die FCC grundsätzlich das Recht habe, das Traffic-Management von Internetanbietern zu regulieren.

Das Problem bei Breitband-Netzbetreibern wie Verizon: Diese wurden von der Regulierungsbehörde bis dato nicht als klassische Telekommunikationsanbieter („common carriers“) eingestuft. „Common carriers“ sind rechtlich verpflichtet, unabhängig vom Kunden einen freien Zugang zum Netz sowie eine diskriminierungsfreie Datenübertragung zu gewährleisten. Stattdessen fallen Kabelnetzbetreiber unter die Kategorie „Informationsanbieter“, daher kann die FCC auch keine Regelungen zur diskriminierungsfreien Datenübertragung vorschreiben.

Um das zu ändern, müssten die Breitband-Netzbetreiber wie die Telefonnetzbetreiber als „common carriers“ eingestuft werden. Der FCC-Vorsitzende Tom Wheeler erklärte, man werde alle möglichen Optionen ausloten, um sicherzustellen, dass das Internet als „Plattform für Innovationen und Meinungsfreiheit“ erhalten bleibt. Derzeit prüft die Regulierungsbehörde, ob man Berufung gegen das Urteil einlegt oder auf eine politische Entscheidung setzt.

Für diese wäre jedoch der US-Kongress zuständig und dort droht Widerstand von den Republikanern, die Auflagen zur Netzneutralität ablehnen. Zudem wehren sich die Breitband-Netzbetreiber mit Händen und Füßen. Diese wollen den Datenverkehr in unterschiedlichen Qualitätsstufen übermitteln, um Internetdienste wie Netflix zur Kasse zu bitten. Insbesondere die Video- und Streaming-Plattformen sind darauf angewiesen, dass der Traffic möglichst schnell – also ohne Lags oder ähnliches – bei den Internetnutzern ankommt.

Die Vorgaben zur Netzneutralität unterbinden dieses Geschäftsmodell, das von Bürgerrechtlern und Netzaktivisten als Zwei-Klassen-Internet bezeichnet wird. Für Befürworter der Netzneutralität stellt das Urteil also eine empfindliche Schlappe dar, für die man auch die unausgegorene Regelung der FCC verantwortlich macht. Craig Aaron von der Bürgerrechtsorganisation Free Press wirft dem bis 2013 amtierenden FCC-Vorsitzenden Julius Genachowski vor, es wäre ein großer Fehler gewesen, das Grundgerüst für ein freies Internet auf ein dermaßen unsolides rechtliches Fundament zu stellen.

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