Der CCC zeigt die Bundesregierung an

Jan-Frederik Timm
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Wie angekündigt, hat der Chaos Computer Club (CCC) zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V. am Montagmorgen Anzeige gegen eine Reihe politischer Institutionen erstattet. Angezeigt werden im Zuge der NSA-Enthüllungen unter anderem die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Nach Monaten immer neuer Veröffentlichungen aus den Snowden-Dokumenten über massenhafte geheimdienstliche Überwachung und offensive Angriffe auf informationstechnische Systeme besteht längst Gewißheit darüber, daß durch in- und ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde“, begründet der Chaos Computer Club die Entscheidung für eine Anzeige. Über die Anzeigen sollen „endlich die überfälligen Ermittlungen des Generalbundeswanwalts angestoßen werden“, so der Verein weiter.

Der CCC zeigt sich überzeugt davon, dass „die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben“. Dr. Julius Mittenzwei, der die Anzeige als Jurist und langjähriges Mitglied des CCC mit vorbereitet hat, sieht hierin Verstöße gegen § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung).

Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen Ausforschung seiner Kommunikationsdaten betroffen. Dagegen schützen ihn allerdings unsere Gesetze und bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine solche Ausforschung zu verantworten haben. Entsprechend sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, daß gegen die Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde.

Dr. Julius Mittenzwei, Jurist und langjähriges Mitglied des CCC

Darüber hinaus fordert der CCC, dass Edward Snowden im Rahmen der Ermittlungen zur Anzeige als sachverständiger Zeuge geladen wird, „selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die USA“.

Eingereicht wurde die Klage beim Generalbundesanwalt. Sie richtet sich unter anderem gegen die Bundesregierung, den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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    … will als Diplom-Ingenieur Technik nicht nur nutzen, sondern verstehen. Auf die Ohren gibt es ihn wöchentlich in CB-Funk.
Quelle: Chaos Computer Club

Ergänzungen aus der Community

  • -=]ZeroCool[=- 03.02.2014 12:42
    das ist schon längst überfällig, das dies gemacht wird,
    eigentlich gehört die merkel gleich mit verklagt wegen dem bruch des eids den sie leisten muss "xyz-, post: 15233558
    Nochmal ...

    Dieser Eid ist in keinster Weise vergleichbar mit einem Eid vor Gericht. Sie kann nicht wegen Meineids verklagt oder auch nur ansatzweise juristisch belangt werden. Wer von diesem Umstand weiß und weiter in diese Kerbe haut macht mMn nur Polemik (Steinbrück). Jeder angehende Jurist auf der Uni weiß das und es wird trotzdem weiter in den Medien rumgeschmiert.