Xing-Mitglieder für fehlendes Impressum abgemahnt
Seit einigen Tagen werden Fälle von Xing-Mitgliedern bekannt, die für das Fehlen eines Impressums von einer Stuttgarter Anwaltskanzlei abgemahnt werden. Bei den Xing-Mitgliedern handelt es sich ebenfalls um Anwälte, denen vorgeworfen wird, dass sie ihrer Impressumspflicht nicht nachkämen.
Hintergrund der Abmahnungen ist der § 5 des Telemediengesetzes (TMG), der bestimmte Informationen als sogenannte Pflichtangaben für Diensteanbieter vorsieht, wenn diese geschäftsmäßig im Internet auftreten. Vor wenigen Jahren wurde vom Landgericht Aschaffenburg bestätigt, dass der § 5 TMG auch für Auftritte in sozialen Netzwerken wie Facebook gültig ist.
Vor diesem Hintergrund mahnt nun eine nicht näher benannte Kanzlei aus Stuttgart Anwaltskollegen ab, die auf Xing kein Impressum vorweisen. Dies geht aus zahlreichen Blog-Einträgen hervor. Anders als im vor Jahren gefochtenen Rechtsstreit über die Impressumspflicht bei geschäftsmäßig eingesetzten Facebook-Seiten handelt es sich diesmal jedoch um zumeist privat genutzte Xing-Profile. Die von den Abmahnungen betroffenen Anwälte wollen daher gegen diese vorgehen und keine Unterlassungserklärung abgeben.
Bis zur Klärung des Falles ist allerdings zu empfehlen, dass im Zweifel auch bei Xing-Profilen ein Impressum verlinkt oder direkt eingegeben wird. Xing bietet am unteren rechten Rand der Profilansicht die entsprechende Funktion „Impressum bearbeiten“. Dies ist nicht nur für Rechtsanwälte relevant, da es durchaus denkbar ist, dass die bekannt gewordenen Abmahnungen weitere Kreise ziehen. Auch Unternehmer und andere Diensteanbieter könnten für einen vermeintlichen Verstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten abgemahnt werden.