Steam: „Family Sharing“ verlässt Beta-Phase
Die im September 2013 gestartete Beta-Phase der „Family Sharing“-Funktion auf Steam ist nun beendet. Ab sofort können alle Nutzer der Distributionsplattform ihre Bibliothek für Freunde und Familienmitglieder freigeben. Damit ist es möglich, virtuell gekaufte Spiele zu verleihen – mit Einschränkungen.
Um Spiele verleihen zu können, ist es immer nötig, den leihenden Rechner sowie den betroffenen Account zu autorisieren. Dazu muss der Verleihende sich etwa einmalig auf dem fremden Rechner einloggen und ihn anschließend über die Einstellungen im Reiter „Familie“ freischalten. Auch die Freigabe von Inhalten für alle Konten, die auf einem PC genutzt werden, ist erlaubt. Die Freischaltung ist für maximal zehn PCs möglich, wobei Inhalte nur mit bis zu fünf Accounts geteilt werden können. Zudem muss Steam Guard aktiviert sein – das Feature erhöht die Sicherheit der Konten. Klar ist damit, dass sich die neue Funktion vor allem an Familien im engeren Sinne respektive Personen richtet, die in direkter Nähe wohnen.
Verliehen werden jedoch nicht einzelne Spiele, sondern stets die gesamte Bibliothek, auf die nur ein Nutzer gleichzeitig Zugriff haben darf – der Besitzer kann jedoch in den Offline-Modus wechseln und so zumindest einen Teil seiner Spiele noch nutzen. Der Eigentümer wird dabei stets bevorzugt behandelt; will dieser einen aktuell verliehenen Titel spielen, bleiben dem anderen Nutzer fünf Minuten, um die Sitzung zu beenden. Leihende können wie gewohnt Achievements erringen, Spielstände und -fortschritt sind ebenfalls immer an ihren Account gebunden und bleiben in jedem Fall individuell erhalten.
Verliehen werden kann jedoch nur, was Steam als DRM nutzt. Titel von UbiSoft beispielsweise, welche zusätzlich an eine Uplay-Mitgliedschaft, d.h. ein weiteres DRM-System, gebunden sind, können nicht geteilt werden. DLCs werden ebenfalls verliehen, allerdings nicht einzeln: Wer ein Basisspiel besitzt, muss die Erweiterungen in jedem Fall kaufen. Regionsbeschränkungen bleiben außerdem in Kraft. Sollte ein Nutznießer mit geliehenen Spielen cheaten oder betrügen, gerät auch der Account des Besitzers in Gefahr eines VAC-Bannes. Valve rät daher zu Vorsicht bei der Wahl der begünstigten Nutzer.