Vodafone für „LTE Zuhause“-Tarife verklagt
Die Verbraucherzentrale Sachsen macht Ernst: Am 1. März hat die Behörde vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen den von Vodafone angebotenen Tarif „LTE Zuhause“ eingereicht. Der Tarif sei, anders als beworben, kein „vollwertiger Ersatz zum Festnetz“, argumentieren die Verbraucherschützer.
Wie bei den „Call & Surf Comfort via Funk“-Tarifen der Deutschen Telekom wird auch bei den „LTE Zuhause“-Tarifen von Vodafone die Bandbreite gedrosselt, sobald ein gewisses Inklusivvolumen überschritten wurde. „Dies entspricht ganz und gar nicht den Erwartungen eines Verbrauchers, der sich auf ein LTE-Zuhause-Angebot deshalb einlässt, weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht“, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Darüber hinaus monieren die Verbrauchschützer die Drosselung auf eine Bandbreite von lediglich 384 kbit/s: „Aus unserer Sicht gefährdet eine derartig niedrige Surfgeschwindigkeit die Nutzung der vertraglichen Leistung, also den Vertragszweck.“
Die Klage soll nun dazu führen, „dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht“. Die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung hatte Vodafone im Januar verweigert.
Die Deutsche Telekom hatte eine Klage zu Anfang des Jahres durch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung abwenden können. Der Konzern stellt Bestandskunden seitdem zusätzliche 30 GB Inklusivvolumen monatlich zur Verfügung und hat einen weiteren Tarif versprochen, der zwar weniger Bandbreite, dafür aber deutlich mehr Inklusivvolumen beinhalten soll. Obwohl die Telekom weiterhin auf 384 kbit/s drosselt, hatte sich die Verbraucherzentrale mit diesen Eingeständnissen vorerst zufrieden gegeben.