YouTube ändert GEMA-Sperrhinweise
Das Internet-Videoportal YouTube hat nach dem in der vergangenen Woche gefallenen Urteil den Text der umstrittenen Sperrtafeln geändert. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hatte sich vor dem Landgericht München I mit einer Unterlassungsklage erfolgreich gegen die vorherige Formulierung der Hinweise gewehrt.
Der neue Text, der bei Künstlern erscheint, deren Rechte die Verwertungsgesellschaft GEMA vertritt, lautet ab sofort: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten.“
Bislang erklärte YouTube, dass die jeweiligen Musikrechte „von der GEMA nicht eingeräumt“ worden seien. Diese Darstellung des zum Google-Konzern gehörenden Videoportals war der Ansicht des Landgerichts zufolge jedoch eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“.
Das letzte Wort zu diesem Thema scheint jedoch nicht gesprochen zu sein: Wie Google gegenüber ComputerBase erklärte, habe das Unternehmen den Sperrhinweis leicht geändert, um der Entscheidung des Gerichts zu entsprechen. Dennoch sehe das Unternehmen „die Entscheidung des Gerichts aber nach wie vor kritisch“ und prüfe deshalb weiterhin eine Berufung.