Bitkom-Forderung: Verbot des Verbots für Online-Lotto
In einer aktuellen Mitteilung fordert der Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) ein Verbot des Verbots für Online-Lotto. Eine schwierige Forderung, da Vater Staat sich in der Pflicht sieht, vor Glücksspielsucht zu schützen – und vor privater Konkurrenz.
Ein neuer Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten am Mittwoch beschließen wollen, stärkt das umstrittene staatliche Glücksspiel-Monopol. Lotto im Internet und Sportwetten per SMS wären dann illegal – ein Verbot, das vor allem private Anbieter treffen würde.
Mit der Bitkom macht nun der Verband, den die neue Regelung am meisten treffen würde, mobil. Und das mit handfesten Argumenten. „Die Länder-Chefs zementieren ein verstaubtes Vorkriegs-Monopol und riskieren damit 55.000 Arbeitsplätze“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom.
So machen die Anbieter laut Bitkom mit Wetten und Lotto im Internet allein dieses Jahr rund 2,3 Milliarden Euro Umsatz – ein Plus von 46 Prozent. Davon entfallen 1,7 Milliarden Euro auf Online-Wetten; weitere 584 Millionen geben die Deutschen im Netz für Lottoscheine aus. Ein riesiger Markt in einem noch größeren Gesamtmarkt – auch an Kiosken werden immer noch exorbitante Summen über den Verkauf von Lottoscheinen umgesetzt – an dem sich bis dato sowohl private als auch staatliche Unternehmen gütlich tun.
Mit dem neuen Staatsvertrag versucht, so die Argumentation zahlreicher Verbotsgegner, der Gesetzgeber, sich der unsäglichen Online-Konkurrenz zu entledigen. Befürworter der neuen Regelung verweisen darauf, dass das Verbot dafür sorgt, dass in der Tat nicht ungefährliche Glücksspiel in kontrollierbare Bahnen zu verweisen.
Selbst wenn der neue Staatsvertrag in der genannten Form durchkommt, werden auch die staatlichen Unternehmen langfristig nicht weiter profitieren – zumindest wenn es nach der Bitkom geht. „Wenn Internet-Lottoanbieter in Deutschland kriminalisiert werden, machen das Geschäft ausländische Unternehmen.“ Die offizielle Begründung, wonach die Bundesländer die Suchtgefahr beim Lotto bekämpfen wollen, weist der Verband zurück. Hier sieht Bitkom keine größere Suchtgefahr als bei den staatlichen Annahmestellen.
Dass der Verband und die Mitstreiter Erfolg haben könnten, scheint vor einem Hintergrund dann aber doch nicht so unwahrscheinlich: So erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige staatliche Sportwetten-Monopol bereits im März für verfassungswidrig. Dahinter steht eine Rechtsprechung, die unter Umständen auch auf das Online-Lotto angewandt werden könnte.