Software-Betrüger zu Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht Bochum hat am 18. Januar einen 42-jährigen Softwarehändler wegen schweren Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 11 Monaten verurteilt. Er wurde im Juni letzten Jahres auf den Verdacht hin festgenommen, im großen Stil mit falschen Lizenzen für verschiedene Microsoft-Programme gehandelt zu haben.
Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Nach acht Verhandlungstagen musste er vor Gericht zugeben, dass er mindestens 18.555 solcher Falschlizenzen an gewerbliche Händler weiterverkauft hat. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, der Händler sei ein „raffinierter Straftäter“. Er habe aus Profitgier als Hintermann mit hoher krimineller Energie agiert.
Gutgläubige Kunden, die diese Falschlizenzen schließlich erwarben, haben viel Geld für nichts ausgegeben, da die „Lizenzen“ prinzipiell nicht zur legalen Nutzung von Microsoft-Programmen berechtigen. Der Schaden, der durch die Taten des verurteilten Händlers bei Endkunden und auch bei Microsoft angerichtet wurde, summiert sich auf über 4 Millionen Euro.