Studie: Kontrollen der USK fehlerhaft
Wie der Spiegel in seiner aktuellen Printausgabe bezugnehmend auf eine noch nicht veröffentliche Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums berichtet, kam das Hamburger Hans-Bredow Institut (HBI) in einer Studie zu dem Schluss, dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mitunter nur mangelhafte Einstufungen abgebe.
Kritisiert wird laut Spiegel vor allem, dass nachvollziehbare Kriterien für die Bewertung und Einstufung von Spielen fehlten, so zum Beispiel eine Bewertung des Suchtrisikos oder des Angstpotenzials der Spiele. Zudem kommt auch das HBI zu dem Schluss, dass sich die Altersempfehlungen der USK zumeist an medienerfahrenen Jugendlichen orientieren und unerfahrenere Spieler mitunter noch nicht bereit für Spielesoftware sind, die für ihr Alter freigegeben wurde. Ähnliches hatten vor einigen Wochen bereits Forscher des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen (KFN) bei einer eigenen Untersuchung festgestellt. Damals wurden ebenfalls die Tester der USK als solche kritisiert und ihnen wurde ein gewisser Grad an Abstumpfung zugesprochen, der sich über die Jahre des Testens manifestiert hätte. Das HBI kommt, vergleichbar mit diesem Vorwurf, zu dem Urteil, dass die Bewertungen der USK von „unterschiedlicher Struktur, Differenziertheit und Qualität“ seien, sich also keine konsequente Linie bei der Begutachtung verschiedener USK-Alterseinstufungen gezeigt habe. Dies sei speziell für die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Institution „suboptimal“.
Kritisiert wird in der neuen Studie auch die Zusammenarbeit der USK mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM. Dies führe, so die Interpretation der bisher leider unveröffentlichten Studie durch den Spiegel, dazu, dass so genannte „Killerspiele“ erst verboten würden, nachdem sie bereits im Handel erschienen sind und ein großer Teil der Jugendlichen sich mit diesen habe eindecken können. Da die BPjM jedoch Spiele indiziert und nicht verbietet (entsprechende Software kann auch nach der Indizierung legal von Erwachsenen erworben werden), erscheint dieser Passus verwirrend. Dennoch komme auch das HBI zu dem Schluss, dass die Alterseinstufungen der USK und deren Einhaltung beim Verkauf stärker geprüft werden müssen. Auch die Anzahl der USK-Tester müsse erhöht sowie deren Schulung überarbeitet werden, heißt es in der Studie. Eine schärfere Kontrolle der USK sei ebenso angebracht. Wann die Studie der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird, ist bisher nicht bekannt.
Wie der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (fjs) heute mitteilen, werde man die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) strukturell neu aufstellen, um den Forderungen nach mehr Transparenz nachkommen zu können. Die USK soll demnächst als eigene Gesellschaft aufgestellt und damit näher an die Länderverwaltungen gerückt werden. Zudem wolle man die Öffentlichkeitsarbeit ausbauen, den Beirat der USK stärker einbinden sowie generell mehr Transparenz bei der Einstufung von Spielen schaffen. Die Bekanntgabe der Umstellung kann als direkte Reaktion auf die neuerliche Studie sowie frühere Vorwürfe durch das Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen (KFN) aufgefasst werden.
„Wir werden jetzt in Gesprächen mit den Obersten Landesjugendbehörden der Länder ausloten, wie man die Arbeit der USK in der neuen Struktur optimieren und effizienter gestalten kann. Damit wird sichergestellt, dass die USK den hohen Anforderungen des Jugendmedienschutzes im Bereich interaktive Unterhaltung auch in Zukunft gerecht wird. Wir sehen diese Neustrukturierung als Beitrag zu dem von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihrem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Armin Laschet geforderten Engagements für Aufklärung und Medienkompetenz.“
BIU Geschäftsführer Olaf Wolters
Wie der Spiegel in Folge der Bekanntgabe der Umstrukturierung der USK schreibt, sei dieser Schritt bereits seit Monaten geplant und komme jetzt lediglich der in Kürze veröffentlichten Studie des HBI zuvor. Die Studie, die insgesamt 170 Seiten umfassen soll, gehe zudem nicht so harsch mit der USK um, wie es die Printausgabe in ihrer Kürze vermuten lies: Statt nämlich in die gleiche Kerbe wie vor Wochen das KFN unter Christian Pfeiffer zu schlagen und die USK in der Öffentlichkeit bloßzustellen, merkten die Forscher des Hans-Bredow Instituts in Hamburg beinahe schelmisch an, dass ebenfalls zum „Kontext der Akzeptanz“ gehöre, „dass gut gemeinte alarmistische Kommunikation über den Jugendmedienschutz kontraproduktiv sein kann; daher erscheint es oft vorzugswürdig, mit Kritik am Jugendschutzsystem zunächst den Expertendiskurs und erst dann die breite Öffentlichkeit zu suchen.“
Zudem empfehle auch das HBI in der in Kürze erscheinenden Studie, die USK dahingehend umzustrukturieren, dass die Selbstkontrolle der Unterhaltungsindustrie entweder näher am Staat oder näher an der Industrie positioniert würde; in letzterem Fall natürlich überwacht durch staatliche Kontrolleure. Die USK gehe mit der heutigen Ankündigung also bereits einen Schritt, der ihr in der Studie angeraten wird. Ob auch die Forderungen nach einer höheren Zahl von Testern sowie eine „systematisch festgeschriebene Weiterentwicklung der Kriterien der USK“, wie vom HBI gefordert, durch die Umstrukturierung erreicht werden kann, wird die Zukunft zeigen.