Apple: Patent für Multitouch und Gestensteuerung

Update Mahir Kulalic
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Vor drei Jahren hat Apple Multitouch und Elemente der Gestensteuerung als Patent angemeldet, nun wurde es dem kalifornischen Computerhersteller mit dem Patent Nummer 7,966,578 zugesprochen. Experten gehen von schwerwiegenden Folgen für die Konkurrenz aus.

Das Patent betrifft ein „portables Multifunktionsgerät mit einem oder mehreren Prozessoren, Speicher und einem Touchscreen-Display“. Betroffen sein könnten alle Hersteller von Smartphones mit kapazitivem Touchscreen. Das Patent ist enorm weit gefächert. Möglicherweise erhält Apple durch den Zuspruch die Kontrolle über die Verwendung von Multitouch sowie die Steuerung mit mehreren Fingern.

Somit könnte Apple durch Klagen Konkurrenzgeräte gänzlich vom US-Markt verdrängen oder Lizenzen für die Verwendung in den Geräten einfordern. Zusätzlich könnten auch tragbare Musikspieler oder Tablets inbegriffen sein, die nicht aus dem Hause Apple stammen. Mehrere namhafte Hersteller haben Geräte im Portfolio, die beispielsweise „Pinch to zoom“, also das Spreizen der Finger zum Zoomen des Bildschirminhaltes, unterstützen – darunter HTC, LG, Samsung, Motorola, Research In Motion und Nokia.

Update

Wie unter anderem ein Bericht des Blogs Thisismynext.com erläutert, gab es bei einer Menge der vorzufindenden Berichterstattungen im Internet Fehlinterpretationen des Patentes, die unter anderem in Kritik an Apple und dem US-Patentrecht mündeten. Tatsächlich aber beschreibt das Patent – entgegen einiger falscher Annahmen – nicht die generelle Idee „Multitouch“ oder die gesamte dahinter steckende Technologie, sondern etwas wesentlich Spezifischeres: Es bezieht sich in weiten Teilen auf die Übertragung von Befehlen mit mehreren Fingern auf Webseiten. Somit erscheinen gravierende Folgen für konkurrierende Hersteller weitaus weniger wahrscheinlich.

Das Patent lässt sich in vier Schritten erklären:

  • Das Patent setzt das im Vorfeld erwähnte Multifunktionsgerät voraus, naheliegend ist Apples iPhone.
  • Das Gerät soll eine Webseite innerhalb eines feststehenden Programms samt einem zusätzlichen, eingebetteten Inhalt anzeigen.
  • Das Gerät muss eine Geste eines einzelnen Fingers erkennen und diese Geste auf die Webseite sowie deren Inhalt übertragen.
  • Außerdem muss das Gerät eine Geste mehrerer Finger erkennen und diese Geste ausschließlich auf den Inhalt übertragen, ohne dass im Anschluss daran die Geste auf die komplette Website angewendet wird.

Wie das Patent in der Realität zu verstehen ist, verdeutlicht folgendes Video:

Wir danken unseren Lesern für die Hinweise zu dieser Meldung!