Entscheidung im iPhone-Prozess vertagt
Mit Spannung wurde von iPhone-Gegnern und -Liebhabern nicht nur in Deutschland der heutige Prozess zwischen T-Mobile und Vodafone erwartet, welcher vor dem Hamburger Landgericht verhandelt wurde. Eine Urteilsverkündung wurde jedoch erst für Montag nächster Woche in Aussicht gestellt.
T-Mobile muss das iPhone wegen einer Einstweiligen Verfügung des Konkurrenten Vodafone seit dem 21.11.2007 in Deutschland auch ohne SIM-Lock verkaufen, verlangt hierfür jedoch stolze 999,- Euro und wählte nun den Weg vor die Zivilkammer 15 des Hamburger Landgerichts, um zu dem alten Vertriebsmodell mit Vertragsbindung zurückkehren zu können. Obwohl eine Urteilsverkündung vom Vorsitzenden Richter Markus Schneider erst am Montag erfolgen wird, gab T-Mobile bereits bekannt, die Bindungsfrist des iPhones anzupassen. So versicherte der T-Mobile-Anwalt Wissmann, dass das iPhone nach Ablauf des Zweijahresvertrages in Zukunft auf Wunsch des Kunden entsperrt werden könne. Bislang wird die Sperre des iPhones nämlich selbst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beibehalten.
In einer zweistündigen Verhandlung wurde beiden Seite heute Zeit gegeben, ihre Sichtweise darzustellen. T-Mobile verteidigte in Form von Rechtsanwalt Wissmann das Geschäftsmodell und bezeichnete das Vertriebsmodell als „ein Gesamtprodukt“ und eine „verbraucherfreundliche Konstruktion“. Zudem verwies Wissmann darauf, dass „das, was das Produkt ausmacht, im Netz des Antragsgegners nicht funktioniert“. Erstmals äußerte sich T-Mobile in diesem Zusammenhang auch zum Einkaufspreis des iPhones. T-Mobile versicherte nämlich Eides statt, dass man das iPhone von Apple zu einem Einkaufspreis „mehrere hundert Euro“ über den bei Vertragsabschluss anfallenden 399,- Euro einkaufe. Demzufolge handele es sich bei dem iPhone entgegen der allgemeinen Meinung sehr wohl um ein subventioniertes Handy, so dass eine Bindung an einen Zweijahresvertrag nicht nur üblich sondern auch zulässig sei.
Vodafone ist hier anderer Auffassung und bestreitet, dass es sich beim iPhone um ein subventioniertes Mobiltelefon handelt. Vodafone-Anwalt Ulrich Pross sieht im Tarifgefüge eine „willkürliche Preisgestaltung“. Vielmehr ist er der Meinung, dass T-Mobile Kunden mit einem Exklusivvertrag festnageln möchte und sie sowohl technisch als auch vertraglich in die Zange genommen werden.
Für Richter Schneider stellt sich nach eigener Aussage nun die Frage, „ob dieser Vertrag geeignet ist, den Wettbewerb einzuschränken oder zu verfälschen“. Vodafone sieht in dem Vertriebsmodell einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Richter Schneider ist sich der Tragweite seiner Aufgabe bewusst und erinnerte daran, dass der Ausgang des Verfahrens auch international bedeutend ist. „Ich bin zu dem Verfahren angerufen worden von der Europäischen Kommission. Die scheinen das alle sehr ernst zu nehmen“, sagte er. Im gleichen Schritt erhöhte das Gericht auch den Streitwert des Verfahrens von 500.000 auf nun zwei Millionen Euro.
Abzuwarten bleibt somit, ob T-Mobile mit seiner Ankündigung, das iPhone nach der Vertragslaufzeit zu entsperren, den Vorstellungen des Gerichts ausreichend entspricht und zum umstrittenen Vertragsmodell zurückkehren darf, oder ob das Gericht weitere Auflagen vorgeben wird. Vielleicht ist am Montag die rechtliche Situation somit nicht nur für diesen Einzelfall sondern auch für die Zukunft, in der solche Vertriebsmodelle schnell in Mode kommen könnten, ein für alle Mal geklärt, so dass man auf einer rechtlich fundierten Basis wie in Frankreich aufbauen kann. In Frankreich ist das iPhone seit heute offiziell erhältlich – auch ohne SIM-Lock.