Greenpeace befindet iPhone als „giftig“
Nach zwei potentiell milliardenschweren Klagen von iPhone-Besitzern steht Apple nun weiteres Ungemach ins Haus: In einem Bericht befindet die Umweltschutzorganisation Greenpeace das iPhone als „giftig“, weil es Spuren von Blei und anderen krebserregenden Stoffen enthalten soll.
Dieser Befund dürfte den Verantwortlichen bei Apple besonders sauer aufstoßen, da das iPhone in anderer Hinsicht die Greenpeace-Autoren, auch wenn diese prinzipiell keine Freunde des Konzerns sind, sicher zufrieden stellt: Es finden sich nicht, wie bei vielen Mobilfunktelefonen üblich, Spuren von Cadmium oder Quecksilber in den iPhone-Komponenten.
Ein weiterer Kritikpunkt der Greenpeace-Autoren sind die geleimten und gelöteten Batterien der iPhones, die eine Entsorgung schwierig bis unmöglich machen würden. Überdies konnten Brom-Ablagerungen gefunden werden, die hochgiftig sind, wenn das Gerät verbrannt wird oder aber Teile in Wasser geraten. Auch die Schale und andere Teile des iPhones sind den Verfassern bei Greenpeace ein Dorn im Auge. So käme PVC-Plastik zum Einsatz, das in höchstem Maße chloridhaltig sei und aus diesem Grund potentiell die Gesundheit gefährde. In Europa ist es beispielsweise für die Verwendung in Kinderspielzeug weitgehend verboten. In den USA ist der Einsatz hingegen überwiegend erlaubt.
Zum Zweck des besagten Berichts wurde ein iPhone in seine Einzelteile zerlegt und in chemischen Labors im englischen Exeter untersucht. „Apple zeigt mit Blick auf sein Versprechen, bis 2008 all jene Materialien aus der Fertigung zu verbannen, keinerlei Fortschritte. Sogar in komplett neuen Produktlinien kommen sie weiter zum Einsatz“, kommentiert Greenpeace den eigenen Bericht.
Der Greenpeace-Bericht wurde im Hause Apple nicht unkommentiert hingenommen. Offiziell wurde wahrheitsgemäß verbreitet, dass der Konzern sowohl US- als auch europäischen Standards entspräche. In einem Statement erklärte Steve Jobs zudem lapidar: „Ich hoffe, Sie werden genauso entzückt sein wie ich, als ich das erste Mal merkte, wie weit Apple bereits im Entfernen von giftigen Chemikalien aus seinen alten Produkten und wie weit es bereits im Recyclen seiner älteren Produkte ist.“
Greenpeace Umwelt-Rating von
August 2006 und September 2007
Die gute Laune könnte dem Apple-Guru aber mittelfristig vergehen. Aufgrund der potentiell vom iPhone ausgehenden Gesundheitsgefahr ist die Verbraucherschutzgruppe Center for Environmental Health (CEHCA) dabei, ein zivilrechtliches Verfahren gegen Apple anzustrengen. Dabei wird der Konzern vor allem erklären müssen, wieso und in welchem Umfang toxisches Chlorid im iPhone zu finden ist, das unter anderem die geschlechtliche Entwicklung von Säugetieren und damit einhergehend zahlreiche weitere physische Probleme verursachen kann.
Entsprechend klar fällt die Forderung der CEHCA mit Blick auf das bevorstehende Verfahren aus: „Es gibt keinen Grund dafür, dass sich potentiell gefährliche Chemikalien im iPhone befinden. Wir erwarten, dass Apple seine Produktentwicklung reformiert und seine Produkte damit sicherer macht, sodass sie keine Gefahr für den Kunden, die herstellenden Personen oder die Umwelt darstellen.“ Andernfalls, so die Forderung der CEHCA, müsse Apple seine Geräte mit Warnplaketten versehen, die auf die Gefahren hinwiesen. Dies wird prinzipiell in einigen US-Staaten gesetzlich vorgeschrieben, sofern bewiesen werden kann, dass ein Produkt schädliche Stoffe enthält.
Nun kommt es darauf an, wie Apple reagieren wird. Zum einen müsste der Konzern um die etwaige Angriffsfläche auf bundesstaatlicher Rechtsebene zu minimieren, zunächst einmal den Greenpeace-Bericht widerlegen und mit einer Gegenstudie nachweisen, dass keinerlei bedenkliche Stoffe bei der Herstellung der Geräte beziehungsweise in den Geräten selbst zum Einsatz kommen. Auf der anderen Seite könnte Apple auch einlenken. Dieser Schritt würde entweder mit besagten Plaketten oder aber mit konkreten Verpflichtungen zur Reduzierung von gefährlichen Chemikalien einher gehen.
Tut Apple letzteres nicht, so die Drohung der CEHCA, so werde man sich vor Gericht wieder sehen. Der Konzern hat nun dem entsprechenden Bundesgesetz (Kalifornien) zufolge 60 Tage Zeit für die Entscheidungsfindung.