HTC-Handys droht Verkaufsstopp in Deutschland
IPcom, ein gewerblicher Patentvertreter mit Sitz in München, hat HTC angedroht, den Verkauf UMTS-fähiger Mobiltelefone des Herstellers gerichtlich untersagen zu lassen. Basis dieser Drohung seien Patentrechtsverletzungen, die vom Landgericht Mannheim Ende Februar bestätigt worden seien.
Demnach verletze der taiwanesische Hersteller und Auftragsfertiger Patente der sogenannten „Serie 100“, die für den Betrieb von UMTS-Mobiltelefonen zwingend seien. Sollte HTC nicht zu Verhandlungen bereit sein, so IPcom, behalte man es sich vor, das Urteil vollstrecken zu lassen. Allen UMTS-fähigen HTC-Geräten – sowohl den unter der eigenen Marke als auch die für andere Unternehmen gefertigten Geräte – dürften dann in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Hierzu zählen auch das T-Mobile G1 sowie das HTC Magic, das von Vodafone verkauft wird und ebenfalls auf Googles Android-Betriebssystem setzt. IPcom hat vergangene Woche auch gegen Google selbst Klage eingereicht, da man dem Suchmaschinengiganten eine Mitschuld an den Patentverletzungen des G1 gibt. Google habe, so IPcom, „ein bestimmtes technisches Verhalten der Hardware“ bei HTC in Auftrag gegeben und sei zudem „technisch verantwortlich“ für das Google-Phone. Ohne das freie Betriebssystem sei dieses nämlich nicht benutzbar. Auch Nokia wurde vom Münchener Patentvertreter bereits 2008 auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt.
IPcoms rechtliche Auseinandersetzungen werden durch einen beachtlichen finanziellen Puffer finanziert, da die Gesellschaft zur Hälfte dem Private-Equity-Fonds Fortress gehört. Dieser verwaltete im vergangenen Jahr ein Gesamtvermögen in Höhe von 40 Milliarden US-Dollar. Die fraglichen Patente hätten die Münchener bereits im Jahr 2006 von der Robert Bosch GmbH erworben, wie es heißt.
HTC nehme die Sache sehr ernst, wie man gegenüber dem Handelsblatt mitteilte. Nichtsdestotrotz zweifele man an, dass die von IPcom angeführten Patente überhaupt gültig seien. Gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim legte HTC daher Berufung ein. Gleichzeitig will man dem Verkauftsstopp in Deutschland mit einer Nichtigkeitsklage begegnen, die derzeit vor dem Patentgericht München verhandelt wird. Ein Verkaufsstopp würde nicht nur HTC selbst hart treffen, vor allem den Smartphones mit Google-Betriebssystem wird ein hohes Marktpotenzial in Deutschland vorausgesagt. Das taiwanesische Unternehmen hinterlegte im Zuge der Vorwürfe von jedem Smartphone-Modell ein Exemplar bei der Messepolizei in Hannover, wie ebenfalls bekannt wurde. Hierbei handele es sich jedoch um eine „freiwillige Hinterlegung“ und nicht etwa eine Beschlagnahmung. Eine derartige Hinterlegung sei bei zivilrechtlichen Maßnahmen üblich.