Neue FSK-Regelungen für DVD und Blu-ray
Seit dem ersten Dezember gelten neue Regelungen für die Kennzeichnung von Filmen. Demnach müssen sowohl die Trägermedien selbst als auch die Schutzhüllen mit auffälligeren und größeren Logos versehen werden. Auf diese Weise soll eine größere Aufmerksamkeit beim Käufer erzielt werden.
Die Mindestgröße der auf der Verpackung zu sehenden neuen FSK-Logos beträgt 1200 mm². Auf der DVD oder der Blu-ray selbst nehmen die Logos alsbald eine Fläche von 250 mm² ein. Auch die Positionierung ist eindeutig vorgeschrieben, weshalb die farbigen Logos auf der Verpackung stets links unten angebracht werden müssen. Das nachträgliche Aufkleben der FSK-Kennzeichnung ist nicht gestattet, es muss in die Druckvorlage integriert werden. Die bisherige Kennzeichnung „keine Jugendfreigabe“ geht in dem neuen Logo „FSK ab 18“ auf. Diese Empfehlung soll dem Käufer leichter verständlich machen, welche Alterseinstufung zugrunde liegt.
Die Umstellung auf die neuen Logos erfolgt sukzessive. Bis spätestens zum 31. März 2010 müssen auch Lagerbestände mit den neuen Logos ausgeliefert werden. Restbestände können ab April 2010 nachträglich mit den neuen Logos umgelabelt werden. Bis Ende März 2010 bleiben die bisherige und die neue FSK-Kennzeichnung rechtlich gleichberechtigt.