Mobilfunkstandard 4G beschlossen
Die Internationale Fernmeldeunion ITU (International Telecommunication Union) hat die Spezifikationen für die vierte Generation des Mobilfunkstandards beschlossen. Demnach erfüllen die als 4G beworbenen Übertragungstechniken LTE und WiMAX nicht die Vorgaben.
Die Anforderungen der IMT-Advanced genannten vierten Generation werden erst von den beiden Techniken LTE-Advanced und WirelessMAN-Advanced (IEEE 802.16m) erfüllt. Letzteres ist die Basis von WiMAX 2. Laut Spezifikationen müssen 4G-Netzwerke unter anderem Download-Übertragungsraten von 100 Megabit pro Sekunde zu mobilen Geräten, beziehungsweise einem Gigabit pro Sekunde zu stationären Geräten erreichen. Die Upload-Geschwindigkeit muss in beiden Fällen 50 Megabit pro Sekunde betragen, die Werte gelten allerdings nur für optimale Bedingungen.
Zusätzlich soll die Latenz in etwa zehn Millisekunden betragen, die Kommunikation zwischen Endgerät und Vermittlungsstelle findet komplett IP-basiert statt. Dadurch soll eine höhere Sicherheit als heute erreicht werden.
Die derzeit von vielen Providern und Herstellern als „4G“ bezeichneten Techniken LTE und WiMAX erfüllen die tatsächlichen 4G-Anforderungen nur teilweise. Zwar werden unter optimalen Bedingungen die erforderlichen Übertragungsraten zwischen Vermittlungsstelle und mobilem Endgerät erreicht, allerdings nicht zu stationären Geräten. Und auch in einigen anderen Punkten gibt es Abweichungen. Deshalb wird LTE offiziell auch als 3.9G bezeichnet.
Wann genau mit der Einführung der echten vierten Generation zu rechnen ist, ist bislang nicht bekannt. Zur Zeit bauen die Provider in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern gerade erst ihre LTE-Netze auf, erste Stationen der Deutschen Telekom und Vodafone haben vor wenigen Wochen ihren Betrieb aufgenommen.