US-Gericht weist Adware-Klage gegen Kaspersky ab
Das Washingtoner Bundesbezirksgericht in Seattle hat eine Klage des Adware-Anbieters Zango gegen Kaspersky Lab abgewiesen. Das Unternehmen hatte dagegen geklagt, dass die Kaspersky-Sicherheitssoftware die Programme der Firma als potentiell unerwünscht einstuft und daher deren Installation auf den Computern der Anwender blockiert.
Zango forderte eine Umklassifizierung seiner Software in die Kategorie „ungefährlich“. „Wir sind froh über dieses Urteil, denn es entspricht den Interessen der Anwender. Dieser wichtige Präzedenzfall macht es uns möglich, unsere Kunden weiterhin ungehindert vor jeglicher schädlicher und unerwünschter Software zu schützen“, sagt Eugene Kaspersky, CEO von Kaspersky Lab.
Der vorsitzende Richter John Coughenour begründete seine für die Antivirus-Industrie wichtige Entscheidung damit, dass Kaspersky Lab gemäß dem Communications Decency Act nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Im Gesetzestext heißt es unter anderem: „Kein Anbieter oder Nutzer interaktiver Computerservices kann für jegliche bewusste und in gutem Glauben vorgenommene Handlung zur Verantwortung gezogen werden, die den Zugriff auf Materialien beschränkt, welche der Anbieter oder Nutzer für unanständig, anstößig, lasterhaft, Gewalt verherrlichend, belästigend oder aus anderen Gründen für unerwünscht hält oder für jegliche andere Handlungen, die zum Zwecke der Bereitstellung technischer Mittel zur Zugangsbeschränkung zu derartigen Materialien an Informations-Provider oder andere Personen vorgenommen werden.“
Das vorliegende Gerichtsurteil schützt das Recht des Anwenders, selbst zu entscheiden, welche Software auf seinem Computer zugelassen wird und es bestätigt das Recht von Antivirus-Herstellern, ungehindert jegliche Software zu blockieren, die nach ihrer Meinung auf den Computern ihrer Kunden unerwünscht oder potenziell gefährlich ist. Die Produkte von Kaspersky Lab erfüllen genau diese Funktion, wobei die Anwender selbst auswählen können, welche verdächtige Software blockiert und welche zugelassen werden soll.