Bundeskartellamt untersucht PayPal-Pflicht auf eBay
Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen die Auktionsplattform eBay eingeleitet. Untersucht wird dabei die seit Kurzem geltende Verpflichtung für weitere Verkäufergruppen, den konzerneigenen PayPal-Bezahlservice anzubieten. Zahlreiche Beschwerden haben die Wettbewerbsbehörde daraufhin alarmiert.
Bereits 2008 untersuchte das Bundeskartellamt die PayPal-Pflicht für gewerbliche Verkäufer. Damals blieb die Untersuchung allerdings folgenlos für eBay. Nun verpflichtet das Auktionshaus aber auch alle privaten Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen, den konzerneigenen Bezahldienst anzubieten. Dem Unternehmen nach soll dies für eine höhere Sicherheit bei Käufern sorgen, die neuen Verkäufern gegenüber skeptisch sind. Mit PayPal ist das Einbehalten des Kaufpreises möglich, sofern etwa die Ware nicht geliefert wird.
Auf zahlreiche Beschwerden hin leitete das Bundeskartellamt gestern eine Untersuchung ein. Dabei wird geprüft, ob eBay die eigene Marktposition missbrauche, um den PayPal-Service durchzusetzen. Es wird dabei vor allem auch eine Rolle spielen, ob eBay eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Dies ist in Anbetracht von Konkurrenten wie Amazon zumindest fragwürdig. Darauf basierend könnte ein formelles Verfahren eingeleitet werden. Um ein solches handelt es sich derzeit noch nicht. Das Online-Auktionshaus bestätigte derweil die Meldung der Wirtschaftswoche und gab an, mit den Wettbewerbshütern in Kontakt zu stehen. Man sei sich dabei sicher, dass die PayPal-Pflicht für die spezifischen Verkäufergruppen rechtlich unbedenklich sei. Außerdem habe eBay das Kartellamt vor der Einführung dieser Regelung darüber informiert.