BKA will kinderpornografische Websites sperren
Wie Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Präsentation des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität 2007 in Berlin anstieß, sollte Providern in Zukunft gesetzlich vorgeschrieben werden, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren.
Das BKA beobachtet seit Jahren einen stetig wachsenden Markt für Kinderpornografie. Insgesamt habe sich die Zahl der Fälle, die mit Kinderpornografie in Zusammenhang stehen, im letzten Jahr gegenüber 2006 um mehr als 50 Prozent vermehrt. (2007: 11.357 Fälle, 2006: 7.318 Fälle) Betrachtet man allein diejenigen Fälle, die mit dem Internet in Zusammenhang standen, so ist die Zahl von 3.271 Fälle 2006 auf 6.206 Fälle im Jahr 2007 gestiegen.
Es handele sich mittlerweile um ein Millionengeschäft, da die meisten dieser Inhalte auf kommerziellen Websites angeboten würden. Diese sollen alsbald, ginge es nach den Vorstellungen des BKA, direkt vom Provider geblockt werden. Das Verfahren des Access-Blocking wäre dabei keine Erfindung der Deutschen; es komme bereits seit mehreren Jahren in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, der Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan zum Einsatz. In den USA haben sich große Provider freiwillig zu einer solchen Maßnahme verpflichtet, in anderen Ländern denke man bereits über vergleichbare technische Schritte nach.
Ein ähnliches Interesse an der Sperrung kinderpornografischer Inhalte sieht das BKA bei deutschen Internetanbietern bisher jedoch nicht, weshalb eine entsprechende Verankerung im Gesetz angeregt wird. Nur so könne man dem Wachstum beikommen. Auf die gleiche Weise, so regt das BKA weiter an, könnten auch Internetseiten, die menschenverachtende antisemitische Inhalte beinhalten, gesperrt werden.
Eine erste Reaktion auf den Vorstoß wagte der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco). Er kritisierte den Vorschlag und verwies auf das Fernmeldegeheimnis, wonach auch Provider weder Kenntnis noch Einfluss auf die Inhalte haben sollten, die über ihre Leitungen übertragen werden. Zwar halte der Verband den Kampf gegen kinderpornografische Inhalte für wichtig, eine technische Sperre sei jedoch nur eine Scheinlösung, da sie weder die Inhalte aus dem Netz löscht noch den Zugang unüberwindbar verhindert.