Telekom scheitert mit Eilantrag bezüglich VDSL
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag der Telekom gegen die Gewährung eines Wettbewerberzugangs zu Leerrohren und Kabelverzweigern abgelehnt (AZ 21 L 1178/07). Somit behält die entsprechende Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur vom Juni letzten Jahres Gültigkeit.
Den im Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO zusammengeschlossenen Festnetzwettbewerbern der Telekom muss danach die Möglichkeit eröffnet werden, zum Ausbau eigener Hochgeschwindigkeitsnetze (VDSL) die entsprechende Infrastruktur der Telekom auf der letzten Meile mitzunutzen. BREKO sieht die Regulierungsverfügung im wesentlichen positiv. „Dass der Wettbewerb ausdrücklich auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, ist lobenswert“, sagt BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann „leider hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung über die von der Bundesnetzagentur geforderte Informationspflicht zu den vorhandenen Zugangsmöglichkeiten ausgesetzt.“ Nur mit diesen Informationen sei es aber den Wettbewerbern möglich, sinnvolle Planungen zur eigenen Versorgung der Haushalte mit VDSL zu erstellen. Der Verband hofft nun, dass das Verwaltungsgericht in der Hauptsachenentscheidung auch diesen Punkt zustimmend aufgreift.