Kulturrat: Kunstfreiheit gilt auch für PC-Spiele
Als Reaktion auf die von verschiedenen Seite eingebrachten Vorschläge zur Verschärfung des Jugendschutzes bezog nun auch der Deutsche Kulturrat Stellung. Dieser sehe die Kunstfreiheit angesichts der sich selbst überbietenden Politiker gefährdet und rät, nicht über das Ziel hinauszuschießen.
So werde davor gewarnt, die aktuelle Diskussion über die sogenannten „Killerspiele“, die derzeit bereits zu einer Gesetzesinitiative das Jugendschutzgesetz und einem Gesetzentwurf das Strafgesetzbuch betreffend führten, zur schnellen Beschneidung der Meinungs- und Kunstfreiheit zu nutzen. Der Deutsche Kulturrat halte es zwar ebenfalls für wichtig, die freiwillige Selbstkontrolle zu stärken und den Handel für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren, erinnere aber daran, darüber hinaus nicht die im Grundgesetz verankerten Rechte Erwachsener zu beschneiden. Zu diesen gehöre eben auch die Meinungs- sowie die Kunstfreiheit.
Explizit herausgestellt wird hierbei, dass Computerspiele unter die Kunstfreiheit fallen und diese zudem nicht abhängig von der Qualität des Produktes ist. Die Kunstfreiheit gelte also für jede Art der Kunst, ob durch die Allgemeinheit anerkannt oder nicht. Zudem sollte die Entscheidung, sich auch „Schund“ oder „Geschmacklosigkeiten“ anzugucken, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei den Erwachsenen liegen.