EA prüft rechtliche Schritte gegen die USK
Der weltweit zweitgrößte Publisher Electronic Arts musste schon im Vorfeld der Veröffentlichung viel Kritik für seinen Titel Medal of Honor einstecken. Unter anderem störten sich Kritiker an den Taliban als spielbare Partei im Mehrspieler-Modus – EA nahm daraufhin Änderungen vor.
Nun hat der Publisher selbst die Rolle des Kritikers übernommen. Nachdem die für den deutschen Markt geschnittene Version des Shooters wie erwartet von der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ – kurz USK – mit „keine Jugendfreigabe“ eingestuft worden war, hat das amerikanische Unternehmen eine weitere Version bei der für die Altersfreigabe zuständigen USK eingereicht.
Dabei handelte es sich um die sogenannte „PEGI“-Version, die ungeschnittene Fassung für den europäischen Markt. Mit dieser Version wollte EA in Deutschland ebenfalls die Einstufung „keine Jugendfreigabe“ erhalten, die den Vertrieb an Personen ab 18 Jahren ermöglicht hätte. Hier hat die USK aber nicht mitgespielt und der „PEGI“-Version keine Kennzeichnung erteilt, was im schlimmsten Falle in der Indizierung des Titels münden könnte.
Naturgemäß will sich Electronic Arts mit diesem Urteil nicht zufrieden geben und prüft rechtliche Schritte. Laut Unternehmen habe man „großen Wert auf eine möglichst realistische, filmartige Darstellung gelegt“, die den „Kriegsalltag in keiner Weise [...] beschönigt“. Man sei der Ansicht, dass das Spiel in der ungeschnitten Version die Zweifel der „Soldaten am Sinn der Befehle, die sie auszuführen haben“ in den Vordergrund stelle. Der Publisher stuft das Spiel wie „Umsetzungen der Kriegsthematik wie beispielsweise Der Soldat James Ryan oder Inglorious Basterds“ ein, „die mit teilweise sehr drastischen Gewaltdarstellungen arbeiten.“
Fraglich ist, ob rechtliche Schritte wirklich Aussicht auf Erfolg hätten. Denn durch die Einreichung einer geschnitten Version, die nicht an Jugendliche verkauft werden darf, hätte den Verantwortlichen klar sein müssen, dass der gleiche Titel mit mehr gewalttätigen Inhalten deutlich kritischer bewertet werden würde.
Wir danken „MR2007“ für den Hinweis!