Deutschland-Release von „Dead Space 2“ in Gefahr
Nachdem der Horror-Shooter Dead Space 2 nach langem hin und her doch mit der Alterskennzeichnung „USK 18+“ freigegeben wurde, ist die für den 27. Januar 2011 geplante Veröffentlichung in Deutschland scheinbar erneut in Gefahr. Das bayerische Sozialministerium legte offenbar ein Veto ein und verlangt nun eine erneute USK-Prüfung.
Aufgrund der Brutalität des Spiels – in dem es unter anderem möglich ist Gliedmaßen der Gegner abzutrennen und auch jede Menge Blut fließt – hatte es bereits fünf Prüfungen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gegeben, bis schließlich die Altersfreigabe ab 18 Jahren (USK 18+, keine Jugendfreigabe) erteilt wurde. Doch nun wurde die BPjM-Entscheidung vom bayerischen Sozialministerium durch ein sogenanntes Appellationsverfahren zurückgenommen. Die Folge ist, dass Dead Space 2 erneut durch die BPjM geprüft werden müsse, was bereits die sechste Prüfung bedeutet. Diese soll allerdings erst im kommenden Januar erfolgen, wodurch die Einführung des Spiels in Deutschland am 27. Januar gefährdet sei.
„Wir sind seit Juli 2010 mit der USK im Gespräch über Dead Space 2. Es gab insgesamt fünf USK-Prüfungen mit der finalen Entscheidung, das Spiel zu kennzeichnen. Danach haben wir - so wie das in den 30.000 Fällen zuvor auch Praxis war - die weiteren Produktionsschritte unternommen. Nun wurde das Kennzeichen völlig überraschend und für uns nicht nachvollziehbar wieder kassiert. Die sechste Prüfung soll jetzt irgendwann im Januar erfolgen - bei einem Spiel, bei dem sich alle Beteiligten einig sind, dass es nur für Erwachsene angeboten werden soll. Das ist aus unserer Sicht absurd.
Wir fordern Bayern auf, das Appellationsverfahren wieder einzustellen und sich dem Spruch der Gutachter anzuschließen, die vor dem Hintergrund ihrer langen Erfahrung (30.000 Prüfungen) zu der Entscheidung für eine Kennzeichnung gekommen sind.
Erwachsenenspiele gehören nicht in Kinderhände. Ich finde aber auch, dass erwachsene Spieler in Deutschland genauso behandelt werden sollten, wie die Spieler in allen anderen europäischen Ländern auch.“
Dr. Olaf Coenen, Geschäftsführer der deutschen Electronic Arts GmbH
Daher ruft Publisher Electronic Arts (EA) die deutschen Spieler dazu auf an einer Online-Petition teilzunehmen, welche das Ziel hat, die bayerische Landesregierung dazu zu bringen, das Appellationsverfahren einzustellen und die Entscheidung der BPjM zu akzeptieren. Das Ergebnis der Petition mit den erhofften zahlreichen Unterzeichnern will EA direkt der bayerischen Sozialministerin Haderthauer übergeben. Man weist aber darauf hin, dass die Zeit knapp wird.
Laut EA sei es das erste Mal nach über 30.000 USK-Prüfungen, dass ein Alterskennzeichnungsvorgang durch ein Appellationsverfahren derart in die Länge gezogen wird. Ein ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden sieht in dem Vorgehen der Landesregierung jedoch nur einen „weiteren Schritt in einem normalen, regelkonformen Verfahren“:
„Das ist eigentlich ein ganz normales Verfahren, so wie es auch in den Prüfgrundsätzen der USK verankert ist. Die Bundesländer werden nach dem Abschluss eines jeden Beiratsverfahrens über das Ergebnis informiert, es werden die entsprechenden Gutachten übersandt und dann hat jedes Bundesland die Möglichkeit zu prüfen, ob man gegen die Entscheidung appellieren will. Dies hat Bayern also getan. Der Appellationsausschuss setzt sich gemäß den Prüfgrundsätzen aus sieben Mitgliedern der Obersten Landesjugendbehörden zusammen, die das Spiel erneut sichten und eine endgültige Entscheidung fällen.“
Jürgen Hilse, Vorsitzender der USK-Prüfgremien
Zum aktuellen Zeitpunkt haben bereits über 2.000 Spieler an der Petition teilgenommen.
Wir danken unserem Leser Cano77
für den Hinweis zu dieser Meldung!