München kauft gebrauchte Windows-Lizenzen
Die Stadt München hat sich bereits vor einigen Jahren im Softwarehandel einen Namen gemacht, als man ankündigte, die Systeme der Stadtverwaltung auf Linux umzustellen. Dieser Prozess läuft zwar immer noch, derweil orderte man allerdings zusätzlich 2.000 gebrauchte Windows-2000-Lizenzen.
Der Kauf der Windows-Lizenzen war wohl unumgänglich, da es ohne Microsoft-Betriebssysteme anscheinend nicht geht. Benötigt werden sie für einige Hard- und Softwareprodukte. Nichtsdestotrotz soll an der Linux-Strategie festgehalten werden und bis 2008 80 Prozent der Desktop-Systeme mit dem Open-Source-Betriebssystem ausgestattet sein. Das Projekt, das 2003 beschlossen wurde und vorsah, 14.000 Systeme der Stadtverwaltung auf Linux umzustellen, verzögerte sich zuletzt. Eine Pilot- und Testphase dauerte länger als erwartet, weswegen erst Ende letzten Jahres die ersten PCs umgestellt wurden. 200 sollen es bis zum Jahresende gewesen sein.
Der Kauf der gebrauchten Windows-2000-Lizenzen wurde über den Münchener Lizenzhändler Usedsoft GmbH abgewickelt, der durch den Kauf der Second-Hand-Software eine Ersparnis von 50 Prozent erreicht haben will. Usedsoft hatte sich eine Ausschreibung der Stadt München gesichert. Rechtliche Bedenken hat diese aufgrund einer eigenen Angaben nach sorgfältiger juristischer Prüfung nicht.
Dennoch gab es im vergangenen Jahr einige juristische Auseinandersetzungen im Bezug auf Second-Hand-Software. So hatte es Usedsoft etwa mit Oracle zu tun, die sich gegen den Weiterverkauf von online erworbenen Lizenzen beschwerten und vor Gericht zogen. Aktuell schaut es gut aus für Oracle: Das Münchner Landgerichts urteilte, dass Usedsoft keine Online-Lizenzen von Oracle verkaufen dürfte. Noch ist der Fall aber nicht abgeschlossen, im März steht ein Berufungsverfahren an.
Auch Microsoft-Produkte waren in der Vergangenheit bereits Ziel von gerichtlichen Streitigkeiten. Usedsoft hatte aus Volumenverträgen Lizenzen einzeln verkauft, was laut der Vertragsbestimmungen von Microsoft allerdings verboten ist. Ein Hamburger Softwarehändler klagte, das Hamburger Landgericht erklärte den Handel jedoch ohne Einschränkungen für gültig. Doch auch in diesem Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Das Berufungsverfahren soll noch in diesem Monat stattfinden.