US-Bürgerrechtler klagt wegen Flugpassagierdaten
Edward Hasbrouck, ein US-Bürgerrechtler, klagt in seiner Heimat gegen die zuständigen Behörden auf Herausgabe seiner vollständigen Flugpassagierdaten. Er möchte damit auf die Missstände im Umgang mit persönlichen Daten durch staatliche und private Institutionen hinweisen.
Der Vielflieger und laut Eigendefinition „moderne Nomade“ Edward Hasbrouck hatte laut eigenen Angaben schon seit 2007 versucht, die Daten, die über ihn während seiner Flugreisen gesammelt wurden, unter Berufung auf den Privacy Act und den Freedom of Information Act einzusehen. Die dafür zuständige Zoll- und Grenzschutzbehörde ließ ihm daraufhin zwar Auszüge zukommen, jedoch zeichneten sich diese eher durch Schwärzungen und „offensichtliche Unvollständigkeiten“ als durch relevanten Informationsgehalt aus. Ein von ihm eingelegter Widerspruch gegen diese behördliche Vorgehensweise wurde bis jetzt nicht behandelt, was Edward Hasbrouck dazu bewog, mittels einer Klage die Herausgabe des kompletten Datenbestandes über ihn selbst nebst der Erstattung seiner Kosten für Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare gerichtlich zu erzwingen. Dies geschah am Mittwoch, dem 25. August, beim Bundesgericht in San Francisco.
Seiner Darstellung zufolge habe die US-Administration seit den tragischen Ereignissen der frühen Septembertage des Jahres 2001 damit begonnen, konsequent ohne jegliche richterliche Kontrolle Reisedaten und sonstige personenbezogene Datensätze von unverdächtigen Bürgern im großen Stil zu sammeln und auszuwerten. Für diese Zwecke sei eine eigene Abteilung des US-Grenzschutzes eingerichtet worden, die sich unter anderem in der Erstellung von No-Fly-Listen und Risikobewertungen (Automated Targeting System) für Reisende – etwa ob eine Neigung zur Verwirklichung eigener weltanschaulicher Ziele mittels Gewalt besteht – betätigt. Zudem soll sich eine eigene Industrie etabliert haben, die diese Datenbestände ohne jegliche Reglementierung in Sachen Qualität und Quantität der Informationen für ihre eigenen Zwecke durchstöbern dürfe.
Als Klagegrund führt der Bürgerrechtler an, dass Buchungssysteme der Fluggesellschaften, welche diese Daten enthalten, nicht nur die Anschrift und den Namen erfassen, sondern auch persönliche Essensvorlieben, Büchernamen, Telefonnummern, IP-Adressen und Ähnliches. Auch soll die US-Regierung versucht haben, die im Freedom of Information Act vorgesehenen Auskunftsrechte für solche Datenerfassungen zu schmälern.
Mit seinem Vorgehen will Hasbrouck auch aufzeigen, dass entgegen gegenteiliger Versicherungen gegenüber der Europäischen Union durchaus nicht allen Anfragen von US-Bürgern Folge geleistet und Zugang zu den gesammelten Datensätzen gewährt wird. Auch die Behauptung, dass keinerlei Beschwerden beim zuständigen Datenschutzbeauftragten vorlägen, will er widerlegen.
Ein weiteres Anliegen sei es ihm, in der EU darauf aufmerksam zu machen, dass etwa die Auskunftsrechte für betroffene Europäer (aus dem Privacy Act) de facto nur auf dem Papier bestünden und auch Klagerechte nur eingeschränkt vorhanden sind. Da das EU-Parlament im kommenden Herbst über die weitere Vorgehensweise bezüglich der momentan geltenden Passenger-Name-Record-Abkommen entscheiden will und es vielen Abgeordneten durchaus missfallen soll, dass solch umfangreiche Datenvolumina über Passagiere an das Department of Homeland Security übertragen werden, wird Hasbrouck wohl keine sonderlichen Anstrengungen unternehmen müssen, um Gehör zu finden.
Wie dem österreichischen Magazin Futurezone zu entnehmen ist, werden im PNR (Passenger Name Record) nicht nur die Flugdaten von US-Inlandsflügen erfasst, sondern auch Daten innereuropäischer Flüge.
Über das Flugbuchungssystem Galileo und die US-amerikanischen Niederlassungen des europäischen Systems Amadeus hat das US-Heimatschutzministerium Zugang zu sämtlichen Daten von Reisebüros, die über diese Systeme arbeiten. Daher ist es möglich, dass die US-Behörden ohne irgendwelche Anfragen um Rechtshilfe die Daten europäischer Inlandsflüge einsehen können, weil Firmen durch ihre Niederlassungen den Gesetzen der USA unterliegen und somit zur Kooperation verpflichtet sind. Dies trifft auch auf einige europäische Billigfluglinien zu, die gar ihren gesamten Datenverkehr in den USA verarbeiten lassen.
Des weiteren sei die PNR schon eine Mischung aus Bewegungsprofil und Dossier, das kontinuierlich um aktuelle Daten erweitert wird. So werde etwa überprüft, ob man auch wirklich zum angegebenen Flugziel geflogen sei und nicht unterwegs umgebucht hat. Diese doch sehr präzise Auflistung von personenbezogenen Daten ist auch der Grund, warum diverse Firmen ein gesteigertes Interesse an diesen Datensätzen haben. So ließe sich daraus für Marketingzwecke ein großer wirtschaftlicher Nutzen ziehen, was diversen Gerüchten nach auch bereits emsig umgesetzt wird.
Wir bedanken uns bei Maximilian S.
für das Einsenden dieser Meldung.