NRW lehnt Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ab

Update Patrick Bellmer
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In rund zwei Wochen sollte der überarbeitete Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – kurz JMStV – in Kraft treten. Nun scheint die von zahlreichen Experten kritisierte Neufassung des Vertrages in buchstäblich letzter Sekunde doch nicht zu kommen.

Am morgigen Donnerstag sollte Nordrhein-Westfalen als letztes Bundesland sein „Ja“ zum neuen JMStV geben, bislang galt die Zustimmung auch als sicher. Nun scheint es aber so, als ob alle im dortigen Landtag vertretenen Parteien – CDU, FDP, Grüne, Linke und SPD – geschlossen gegen das Vertragswerk stimmen werden.

Als erste Partei hatte gestern die CDU ihre Meinung geändert. Aus Partei-Kreisen hieß es, dass man der Novellierung nicht zustimmen werde. Zusammen mit der FDP und der Linken – die sich schon seit längerem gegen die Änderungen ausgesprochen hatten – hätte die CDU genügend Stimmen, um ein „Ja“ des Landtages zu verhindern.

Dass die drei Oppositionsparteien dazu ohne Stimmen der Regierungskoalition überhaupt in der Lage wären, liegt an der Minderheitsregierung bestehend aus SPD und Grünen, die seit Mitte 2010 in Nordrhein-Westfalen regiert. Am Vormittag gab Ministerpräsidentin Hannelore Kraft aber bekannt, dass sich sowohl ihre Partei als auch die Grünen gegen die geplanten Änderungen aussprechen würden.

Man werde nicht für etwas stimmen, was vom Verursacher selbst nicht mehr gewollt scheint, so die SPD. Damit spielt man auf den Meinungswechsel innerhalb der CDU an, die nicht nur in Nordrhein-Westfalen die treibende Kraft hinter dem Gesetzeswerk gewesen ist.

Sollte die morgige Abstimmung also wie aktuell erwartet ausfallen, wäre die Novellierung des Staatsvertrages vom Tisch, da alle Ministerpräsidenten und Länderkammern zustimmen müssten. Von verschiedenen Seiten wurde für den Fall einer Ablehnung bereits angekündigt, dass man zu Beginn des Jahres mit der Arbeit an einem konsensfähigen Vertragswerk beginnen wolle.

Der noch aktuelle Entwurf hätte immense Auswirkungen auf Betreiber von Webseiten gehabt. Unter anderem wäre eine Altersklassifizierung des Inhaltes erforderlich gewesen, damit Kinder und Jugendliche keinen Zugriff auf diese Seiten erhalten. Zu den Möglichkeiten, um Internetangebote vor dem Zugriff zu junger Nutzer zu schützen, galten laut Novellierung Filterprogramme, die die in der entsprechenden Seite hinterlegte Klassifizierung auslesen können sowie die zeitliche Einschränkung der Zugriffsmöglichkeit analog zum Fernsehen. Inhalte, die erst ab 16 Jahren freigegeben wären, wären dann zum Beispiel erst ab 22 Uhr verfügbar gewesen.

Wir danken unseren Lesern Johannes Handschick, Maximilian Lorenz und Dimitri Wolf für die Hinweise zu diesem Thema.

Update

Wie erwartet hat der nordrhein-westfälische Landtag heute die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags abgelehnt, die Entscheidung fiel einstimmig aus.

Während Kritiker der Überarbeitung das Scheitern begrüßten, bedauerten verschiedene Jugendschutz-orientierte Verbände die Entscheidung des Landtages, unter anderem die „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.“ und die „Kommission für Jugendmedienschutz“.