Angebliche Abmahnung für Debian-Download
Im Internet sind Berichte aufgetaucht, wonach Nutzer für das Herunter- und anschließende Heraufladen des freien Betriebssystems Debian 5 abgemahnt worden sein sollen. Die Meldungen schlagen bereits hohe Wellen, obwohl es einige Unstimmigkeiten gibt.
So berichtet unter anderem die Nutzerin „kalinawalsjakoff“ von einer Abmahnung mit beiliegender Vollmacht und Unterlassungserklärung. Das Schreiben soll von der Augsburger Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der holländischen Firma Video Art Holland b.v. verschickt worden sein. Es gehe um die Urheberrechtsverletzungen an der Software Debian 5, deren Rechte bei Video Art Holland liegen sollen. Dieser Umstand wäre allerdings sehr verwunderlich, handelt es sich bei der Linux-Distribution doch um ein freies Betriebssystem. Dennoch wird kalinawalsjakoff dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Anwaltskosten in Höhe von 702,84 Euro zu tragen.
Es gibt allerdings einige Unstimmigkeiten bei dem Fall. Zum einen fiel die Firma Video Art Holland b.v. bisher nur durch Abmahnungen von Pornofilmen auf. Dass sie nun auch Abmahnungen von Software in Auftrag gegeben haben soll – zudem von freier Software – erscheint unwahrscheinlich. Schlüssig wäre in diesem Fall, wenn der Torrent-Download gar nicht das Debian-Betriebssystem enthielte, sondern etwa einen Pornofilm unter falschem Namen. Dies gilt allerdings als unwahrscheinlich, da die abgemahnte Nutzerin die Torrent-Datei von der offiziellen Debian-Seite heruntergeladen haben will.
Diese Unstimmigkeiten legen die Vermutung nahe, dass es sich um eine gefälschte Abmahnung handelt. Fraglich ist dann allerdings, wie der Sender des Schreibens an die IP-Adresse und die Anschrift von kalinawalsjakoff gekommen ist. Üblicherweise ist dies nicht ohne einen Gerichtsbeschluss möglich, für den aber glaubhaft die Rechte an dem Werk geltend gemacht werden müssten. Es bleibt hier also vorerst nur abzuwarten, wie sich der Fall weiter entwickelt.
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, trifft die Vermutung zu, dass es sich bei der Abmahnung um eine Fälschung handelte. Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller will mit dem Schreiben nichts zu tun haben, zudem stimmen die Kontodaten auf der Abmahnung nicht mit der der Anwaltskanzlei überein. Die betroffene Nutzerin hat daraufhin Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt erstattet. Sollten noch weitere Abmahnungen dieser Art zugestellt werden, ist dringend davon abzuraten, diesen Folge zu leisten.