Hamburgs Datenschutzseite sammelte IP-Adressen
Vor drei Tagen teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar mit, dass man die Verhandlungen mit Google über den Tracking- und Analyse-Dienst „Analytics“ abgebrochen hätte. Hintergrund der Gespräche sind datenschutzrechtliche Bedenken.
Nun berichtet der Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog „Internet-Law“ darüber, dass der Internet-Auftritt des Hamburger Datenschutzbeauftragten selbst die IP-Adressen der Besucher aufzeichnet und zu Analyse-Zwecken verwendet. Zum Einsatz komme zwar nicht Google Analytics sondern das „IVW-Pixel“, welches aber ebenfalls gegen bestehende Datenschutzrichtlinien verstößt.
Zu diesem Urteil kommt zumindest die sogenannte „Xamit“-Studie (PDF), die verschiedene Tracking-Dienste anhand der Kriterien des „Düsseldorfer Kreises“, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Datenschutzbehörden, bewertet hat.
Als Reaktion auf die Vorwürfe – nach eigenen Aussagen wusste Caspar vom Einsatz des „IVW-Pixels“ – wurde der Internet-Auftritt datenschutz-hamburg.de abgeschaltet. Beim Aufrufen der Adresse wird der Besucher auf die Seite datenschutz.de weitergeleitet. Dort findet man – etwas versteckt – folgende Erklärung:
Aufgrund des Einsatzes von unzulässiger Trackingsoftware auf den Seiten von hamburg.de hat der Hamburgische Beauftragte von Datenschutz und Informationsfreiheit heute seinen dortigen Internetauftritt abgeschaltet.
-- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Laut Caspar hatten und hat seine Behörde keinen Einfluss auf die Gestaltung des Internet-Auftritts. Dieser wird als Teil der offiziellen Hamburg-Homepage vom Axel-Springer-Verlag betrieben, welcher das „IVW-Pixel“ im gesamten Auftritt einsetzt.
Wie Google mitteilt, werden bis auf weiteres keine Bußgeldverfahren gegen Nutzer von „Analytics“ eingeleitet. Darauf konnte man sich in einem Gespräch mit der hamburgischen Datenschutzbehörde verständigen. Des weiteren werden die Gespräche, die laut Johannes Caspar abgebrochen waren, wieder aufgenommen.
Hintergrund: Caspar hatte in seiner Funktion als Hamburger Datenschutzbeauftragter mitgeteilt, dass man einen Musterprozess gegen ein großes, Google Analytics einsetzendes Unternehmen erwäge, da der Nutzer, nicht aber der Anbieter des Analyse-Tools gegen das Datenschutzrecht verstößt.