Bundesgerichtshof stoppt Polizei-Hacker
Der Bundesgerichtshof erklärt Online-Durchsuchungen von PCs für illegal. Damit sind andauernde Spekulationen über die „Polizei-Trojaner“ aus dem Weg geräumt. Die Bundesregierung will jedoch schon in Kürze eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Spionage-Software in der Ermittlungsarbeit schaffen.
Laut dem Bericht der Tageszeitung taz sind Online-Durchsuchungen von PCs „nicht genehmigungsfähig“ und daher illegal, so der Beschluss eines BGH-Ermittlungsrichters vom 25. November. Der Beschluss wurde laut taz noch nicht veröffentlicht, weshalb es in den letzten Tagen zu den wüstesten Spekulationen von kleinen Trojanern bis hin zum „Polizei-Hacking“ gekommen war. Bei den angewandten Hacks der Polizei handle es sich „um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, dem die „notwendige gesetzliche Gestattung“ fehle, heißt es in dem Beschluss weiter.
Die bisher genutzte Vorschrift zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation – Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) – genüge nicht, so der BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit, weil „der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist“, wenn die E-Mail auf dem heimischen Rechner gespeichert wurde.
Doch dazu gibt es natürlich gleich Gegenwind von der Regierung. So hat die Generalbundesanwältin Monika Harms gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Sollte der Senat des BGH den Beschluss bestätigen, will die deutsche Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen schaffen. Parallel dazu veröffentlichte ein Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ein Statement: „Das Bundesinnenministerium hat Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes bis auf weiteres gestoppt“.
Doch das Rad dreht sich schon und kommt gerade richtig in Schwung. Die erste gesetzliche Erlaubnis für Online-Durchsuchungen schafft derzeit Nordrhein-Westfalen. Diese Maßnahmen sollen dann aber nicht von Gerichten genehmigt werden, sondern von einer im Landtag gewählten Kommission. Das Gesetz soll bereits in zwei Wochen beschlossen werden. Dann ist nur die Frage, wann die Bundesregierung nachzieht.