Harte Kritik am neuen Telekommunikationsgesetz
Am vergangenen Donnerstag verabschiedete der deutsche Bundestag eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das der Deutschen Telekom und deren Festnetzsparte T-Com eine Monopolstellung für das neue VDSL-Netz gewährt – und erntete dafür sogleich heftige Kritik.
Vor allem von Seiten der Verbraucherschützer hagelte es förmlich Kritik am neuen Gesetzesentwurf, der noch vom Bundesrat bestätigt werden muss. Als größter Kritikpunkt wird die neue Definition für „neue Märkte“ angegeben, durch die eine Monopolstellung der T-Com im VDSL-Netz erst möglich wird, da dieses so aus dem Regulierungsbereich der Bundesnetzagentur herausgenommen wird. So werden Wettbewerber unterdrückt, und auch daran gehindert, von der Telekom verlegte Leerrohre und Verteiler zu nutzen und so eigene Dienste aufzubauen.
Darüber hinaus greift das neue Gesetz auch in den Kompetenzbereich der Bundesnetzagentur und der Europäischen Union ein. So kündigte die EU-Kommission bereits in den vergangenen Tagen, unmittelbar nach der Verabschiedung der Novellierung des TKGs, an, im Falle einer endgültigen Verabschiedung im Bundesrat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. In einem solche Falle müsste die Bundesrepublik Deutschland mit der Auferlegung hoher Geldstrafen rechnen.
Weitere Kritik am neuen Telekommunikationsgesetz kommt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Dort heißt es, dass das Gesetz die Telekom beim Ausbau des VDSL-Netzes vom Wettbewerb abschotten würde und so nicht die notwendigen Verbesserungen beim Verbraucherschutz bringen würde. Darüber hinaus kritisiert man auch die weiteren Neuerungen, die der Novellierung der TKGs anhängig sind. So insistiert man, dass intransparente Preise beim Telefonieren und bei der Nutzung von teuren Telefonmehrwertdiensten eine erhebliche Kostenfalle für die Verbraucher seien. Damit nimmt man Bezug auf die Heraufsetzung der Ansagepflicht von Kosten bei Mehrwertdiensten, wie zum Beispiel Auskunftsdiensten. Die Schwelle für solche Ansagen sollen mit dem neuen Gesetz auf zwei Euro pro Minute gehoben werden.
Ursprünglich hatte man eine Novellierung dieses Gesetzesbereichs angeregt, um dem stetigen Missbrauch durch Betreiber von 0900-Nummern oder Kurzwahldiensten im Mobilfunksektor einen Riegel vorzuschieben. Daher hatte der vzbv im Vorfeld der Debatten über die Novellierung gefordert, eine generelle Kostenansagepflicht für alle Call-by-Call-Anbieter und eine niedrigere Schwelle für Preisansagen höherpreisiger entgeltlicher Telefonmehrwertdienste einzuführen.