Hohe Haftstrafen für Dialer-Betrüger verhängt
Der Prozess begann bereits im Mai dieses Jahres. Nun hat das Landgericht Osnabrück das Urteil gegen die Angeklagten im so genannten „Osnabrücker Autodialer-Verfahren“ hohe Haftstrafen verhängt. Zu dem Prozess war es gekommen, weil die Staatsanwaltschaft es als erwiesen angesehen hat, dass die Angeklagten sich durch Dialer illegal bereichert hätten.
Das Landgericht befand heute die beiden restlichen Angeklagten des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs für schuldig und verhängte Haftstrafen. So muss einer der beiden insgesamt für 4 Jahre in Haft, der andere immer noch für 3 Jahre und 3 Monate. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten von Juli 2002 bis September 2003 durch den Einsatz von legalen und illegalen Dialern vermutlich über 12 Millionen Euro rechtswidrig erbeutet hätten. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ging dabei davon aus, dass es bis zu 160.000 Geschädigte geben könnte. Diese hätten sich die entsprechenden Dialer vor allem über Erotik-Seiten eingefangen.
Einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf den so genannten „erweiterten Verfall“ nach Paragraph 73d des Strafgesetzbuches gab das Gericht allerdings nicht statt. Demnach verbleiben die bei den Tätern gefundenen 7,75 Millionen Euro zunächst in deren Eigentum und werden vom Gericht nicht eingezogen. Wie das Gericht erklärte, sei dies in diesem Fall juristisch nicht vertretbar, da auch die Opfer der Angeklagten Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten hätten. Zudem könne man aufgrund der anderen unklaren finanziellen Aktivitäten der beiden Angeklagten nicht sicher sein, ob diese Gelder auch wirklich aus entsprechend rechtswidrigen Taten erlangt worden sein. Dies ist allerdings ein essentielles Tatbestandsmerkmal des erweiterten Verfalls, so dass eine Konfiszierung nicht vorgenommen werden konnte. Wie die zuständige 10. Strafkammer des Landgerichts allerdings betonte, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Zwischen Juli 2002 und September 2003 sollen die Verurteilten laut Angaben der Staatsanwaltschaft insgesamt über 160.000 Surfer durch sogenannte Autodialer geschädigt haben. Die von den drei Deutschen und einem Letten entwickelten Dialer-Programme installierten sich nach Besuchen auf Webseiten mit pornographischem Inhalt automatisch auf den Windows-PCs der Opfer. Im Anschluss sollen diese Programme dann selbstständig die bestehende Internetverbindung getrennt und sich über eine teure 0190-Nummer eingewählt haben. Einmal über den Dialer ins Internet eingewählt, kam den Opfern das Surfen teuer zu stehen, denn der Dialer berechnete entweder 1,86 Euro pro Minute oder eine Art Pauschale von 45 Euro, zu der nochmals 95 Cent pro Minute hinzukamen.
Zwei der ursprünglich vier Angeklagten wurden bereits im Juni dieses Jahres zu Strafen von einem Jahr und 10 Monaten sowie von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung dieser beiden Strafen wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.