MySpace nicht Schuld an Missbrauch von Mitgliedern
Nachdem ein 14-jähriges Mädchen von einem 19-Jährigen sexuell belästigt worden sein soll, nachdem sich beide über das Community-Portal MySpace verabredeten, klagte die Familie der Jugendlichen gegen die Online-Plattform – und verlor, wie jetzt ein Gericht in erster Instanz entschied.
Das Mädchen registrierte sich mit 13 Jahren bei MySpace, gab in ihrem Profil jedoch ein Alter von 18 Jahre an. Der mutmaßliche Sexualtäter hingegen verjüngte sich etwas und verschwieg sein eigentliches Alter von 19 Jahren. Er ginge noch auf die Highschool und spiele dort im Footballteam, so stand es in seinem Profil. Nachdem sich die beiden kennenlernten und sowohl die E-Mail-Adressen als auch die Telefonnummern austauschten, soll ein Treffen stattgefunden haben, das beginnend bei einem Restaurantbesuch über das Kino auf den Rücksitz eines Autos geführt haben soll. Der junge Mann bestreitet jedoch, dem Mädchen weh getan zu haben und sieht sich auch selbst als Opfer, da er sich auch während des Treffens nicht darüber im Klaren war, dass seine Begleiterin nicht so reif war, wie sie behauptete. Julie Doe, die betroffene Minderjährige, gibt jedoch an, ihren MySpace-Bekannten später aufgeklärt zu haben.
Ihre Familie sieht die Schuld an dem mutmaßlichen Missbrauch bei MySpace; der Anwalt der Julie Doe-Familie, Adam J. Loewy, verklagte das Online-Portal daher auf einen Schadensersatz von 30 Millionen US-Dollar. MySpace hätte es nach seiner Aussage versäumt, wirksame Schutzmechanismen zu installieren, die vor Übergriffen Erwachsener auf Minderjährige hätten schützen können. Diese Klage wurde nun jedoch von einem texanischen Gericht zurückgewiesen. Sam Sparks, Richter am U.S. District Court for the Western district of Texas in Austin, sehe die Schuld eher bei den Eltern, die die Handlungen ihrer Tochter nicht zur Genüge überwacht hätten. MySpace sei durch den Communications Decency Act zudem nicht für die Handlungen einzelner Nutzer verantwortlich, was auch einschließe, dass das Portal nicht für Falscheingaben im Profil belangt werden könne. Zudem könnten freiwillig installierte Sicherheitsmechanismen nicht als unzureichend kritisiert werden; dies würde nämlich dazu führen, dass in Zukunft auf einen derartigen Schutz verzichtet würde.
Adam J. Loewy will nach diesem Urteil in Berufung gehen und wenn nötig vor ein anderes Gericht ziehen. Zudem werden derzeit auch noch weitere Klagen gegen MySpace verhandelt, denen ebenfalls ein mutmaßlicher sexueller Missbrauch zugrunde liegt, wobei der Kontakt stets über die Online-Community hergestellt worden sein soll.
Für MySpace selbst dürfte der Richterspruch jedoch eine erste Erleichterung bedeuten, bemühe man sich doch bereits seit längerem, das Image eines „Jagdreviers für Pädophile“ abzuschütteln. So werden seit einigen Monaten in den USA Werbespots gezeigt, die die Eltern auf den „Internet Survival Guide“ aufmerksam machen, indem unter anderem die Vor- und Nachteile von Internetgemeinschaften erläutert werden. Zudem arbeite man derzeit an einer Kontrollsoftware für Eltern, die es diesen ermöglichen soll, unter anderem das angegebene Alter der Kinder bei diversen Communities einsehen zu können.