Weitere Rechtsstreitigkeiten um Apples iPod
In letzter Zeit wurde es wieder lauter um Apple. Der Grund war die Vorstellung des iPhones und die Rechtsstreitigkeiten rund um Apples Neuerfindung und seinen Namen. Daneben sieht sich der Hardware-Hersteller derzeit aber auch mit anderen rechtlichen Problemen konfrontiert.
So haben sich Verbraucherschützer aus Deutschland, Frankreich und Skandinavien zusammengeschlossen und wollen gemeinsam dafür sorgen, dass Apple die Nutzungsbedingungen für über iTunes erstandene Musiktitel lockert. Diese können bislang nur auf Playern aus Apples iPod-Familie abgespielt werden, was einen Verstoß gegen das Gebot der Interoperabilität darstelle. Der Kampf zwischen Apple und den Verbraucherschützern dauert bereits seit Sommer 2006 an.
Schwedische und norwegische Verbraucherschützer hatten Klage gegen Apple eingereicht, da die iTunes-Nutzungsbedingungen gegen skandinavisches Recht verstoßen, und schon bald darauf Unterstützung von deutschen und französischen Verbänden erhalten. Mit Einzelvereinbarungen mit den verschiedenen Organisationen wollte Apple den Streit beilegen, jedoch heißt es nun, dass auch zwei Gespräche der norwegischen Behörden mit Apple zu keinerlei Ergebnis geführt hätten. In Folge dessen wollen die Verbraucherschutzverbände gemeinsam gegen Apple vorgehen. Weitere Streitpunkte des Konflikts betreffen die Vertragskonditionen und Haftungsregeln, welche verbraucherfreundlicher werden sollen.
Unterdessen erfährt die Öffentlichkeit von einer weiteren Patentklage gegen Apples iPod. Diesmal ist es die in Großbritannien beheimatete Quantum Research Group, die scheinbar bereits seit Dezember 2005 gegen Apple vorgeht, die Klage jedoch erst jetzt publik machte. Es geht dabei um die Implementierung des ClickWheels, welches in verschiedenen iPod-Versionen, darunter auch die erste und zweite Generation des iPod nano sowie des iPod Video, mithilfe von programmierbaren System-on-Chip-Controllern der Firma Cypress realisiert werde.
Diese Technologie ist von der Quantum Research Group patentiert und wird in dieser oder ähnlicher Form auch regelmäßig an Kunden wie Logitech, Samsung oder Sony lizensiert. Apple weist seinerseits alle Vorwürfe zurück und klagt auf Ungültigkeit des entsprechenden Patents, wodurch der Fall am Montag bekannt wurde. Ein Urteil sei in nächster Zeit nicht zu erwarten, heißt es.