Private äußern sich zu BVerfG-Gebühren-Urteil
Nach dem das Bundesverfassungsgericht gestern der Klage der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten im Hinblick auf die Höhe der Gebühren stattgegeben hatte, äußerte sich nun die private Konkurrenz zu dem Richterspruch.
Auch wenn das Urteil für die Privaten, die seit jeher das „subventionierte Staatsfernsehen“ kritisieren, prinzipiell eine Niederlage bedeutet, versteht man es beim Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) auch die positiven Aspekte zu sehen: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit der Auftragsdefiniton des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter. Vor diesem Hintergrund begrüßt der VPRT, dass die Karlsruher Richter den Gestaltungsauftrag der Länder und der Länderparlamente ausdrücklich bestätigt haben“, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz.
Vornehmlich positiv sieht man beim VPRT also den Umstand, wonach das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil hervorhebt, dass die Länder verfassungsrechtlich keineswegs gehindert sind, für medienpolitische Strukturreformen einzutreten und ihre gesetzlichen oder sonstige Umsetzungen vorzunehmen – also zum Beispiel weiterhin auch entgegen der Empfehlung der KEF die Gebühren festzulegen.
„Es muss verhindert werden, dass Karlsruhe als Freibrief für eine ungehinderte digitale Expansion zu Lasten des Gebührenzahlers missverstanden wird“, erklärt Doetz weiterhin die aufgrund der Pläne von ARD, ZDF und Co. bestärkten Ängste der Privaten, dass der ÖR-Rundfunk mögliche neue Gebührengelder für die umstrittene digitale Expansion einsetzen könnte.
Einen umfassenden Überblick zur Thematik liefert übrigens unsere Kolumne „Medientreffpunkt“.