BKA-Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft
Wie heute mitgeteilt wurde, hat Bundespräsident Horst Köhler der umstrittenen Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit seiner Unterschrift zugestimmt. Das Staatsoberhaupt hatte keine „durchgreifenden Bedenken“, wie es heißt. Das neue Gesetz tritt damit schon zum Jahreswechsel in Kraft.
Bis zuletzt wurde die Gesetzesnovelle scharf kritisiert. Sie ermöglicht dem BKA unter anderem das heimliche Durchsuchen von PCs sowie die Außerkraftsetzung des Zeugnisverweigerungsrechts für einige Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten. Im ersten Anlauf wurde das Gesetz noch von der Länderkammer abgelehnt – mit knapper Mehrheit von einer Stimme – nach einer Kompromissfindung im Vermittlungsausschuss stimmten im Dezember aber sowohl Bundestag als auch Bundesrat der geändertes Fassung zu. Mit der Unterschrift Horst Köhlers gilt der Gesetzesentwurf als beschlossen und wird damit zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Die Bundestagsfraktion der Grünen, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), Ex-Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (FDP) und weitere Kritiker kündigten für den Fall der Verabschiedung des BKA-Gesetzes bereits an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.